Guten Tag oder dobrý den, wie der Tscheche zu sagen pflegt,
also mit der Anerkennung ausländischer Belege hat mansch' Finanzamt so seine Probleme.
Wenn die Zahlungsempfänger dann auch noch Privatpersonen sind, werden die Probleme größer.
Aber hier soll's ja Lösungen und keine Probleme geben.
Wichtig ist ein vom Lieferanten ausgestellter Beleg oder Rechnung, mit vollständiger Anschrift und möglichst Unterschrift. Ordnungsgemäße Artikelbeschreibung + Datum sind sebstverständlich. Es muss klar sein, dass er Verkäufer ist und nicht nur Mittelsmann. Wenn möglich - bei größeren Beträgen - Kopie des Personalausweises hinzufügen. Bei Überweisung des Rechnungsbetrags, statt Barzahlung würde ein weiterer Nachweis vorliegen.
Handelt es sich nicht um tschechische Ware, sondern um deutsche oder in Deutschland gehandelte Produkte (deutschsprachige Aufkleber, o. ä.) wird das Finanzamt strengere Maßstäbe ansetzen.
Mit freundlichen Grüßen
(Se srdečným pozdravem)
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de