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Betriebsausgaben


Auslandsbeleg - Formelle Voraussetzungen?

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 2

Hallo,
wie finde ich heraus, welche Voraussetzungen ein Beleg aus Czechien erfüllen muss, damit er vom FA anstandslos akzeptiert wird?
Es handelt sich bei unseren Lieferanten nicht um Firmen mit UST-ID, sondern um "Sammelstellen" - keine Ahnung wie die das in Czechien behördlich regeln, aber genügt für uns ein Beleg mit Name, Anschrift und Datum?
Das wüsste ich gerne..
Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte -
JM
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Guten Tag oder dobrý den, wie der Tscheche zu sagen pflegt,

also mit der Anerkennung ausländischer Belege hat mansch' Finanzamt so seine Probleme.

Wenn die Zahlungsempfänger dann auch noch Privatpersonen sind, werden die Probleme größer.

Aber hier soll's ja Lösungen und keine Probleme geben.

Wichtig ist ein vom Lieferanten ausgestellter Beleg oder Rechnung, mit vollständiger Anschrift und möglichst Unterschrift. Ordnungsgemäße Artikelbeschreibung + Datum sind sebstverständlich. Es muss klar sein, dass er Verkäufer ist und nicht nur Mittelsmann. Wenn möglich - bei größeren Beträgen - Kopie des Personalausweises hinzufügen. Bei Überweisung des Rechnungsbetrags, statt Barzahlung würde ein weiterer Nachweis vorliegen.

Handelt es sich nicht um tschechische Ware, sondern um deutsche oder in Deutschland gehandelte Produkte (deutschsprachige Aufkleber, o. ä.) wird das Finanzamt strengere Maßstäbe ansetzen.

Mit freundlichen Grüßen
(Se srdečným pozdravem)

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 2

Vielen Dank Herr Kexel für Ihre Hinweise!

Abschließend stellt sich für mich jetzt noch die Frage, ob ich solche Einkaufsbelege in der UST-VA als EG-Erwerb (mit den entsprechenden Vst/Mwst-Buchungen) ausweisen muss oder ob das grundsätzlich nur bei Vorhandensein, bzw. Kenntnis einer UST-ID-Nummer vorgeschrieben ist?

Wäre toll, wenn ich das noch erfahren könnte!

Herzliche Grüße
J. Meyer
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

soweit es sich um sogenannte innergemeinschaftliche Erwerbe handelt, sind diese auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als solche auszuweisen.

Mehr zum Thema innergemeinschaftliche Erwerbe unter

http://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.html

Steuerlexikon - Stichwort "innergemeinschaftlicher Erwerb"

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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