ich bin gerade mitten in der Existenzgründung für einen Krankenhauskiosk (Pachtfrei).
Der Umsatz für dieses Jahr wird unter 5000 Euro liegen.
Also könnte ich die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Meine Frage ist nun, kann ich dies auch, wenn ich Kaffee, Snake´s usw. anbiete.
Geht die Kleinunternehmerregelung nur vom Umsatz aus?
Spielt es eine Rolle,was für eine Art Unternehmen ich habe.
Trifft die Kleinunternehmerregelung bei mir zu, kann ich meine Einkäufe doch noch auf die eine oder andere Art geltend machen?
Über eine rasche Antwort, wäre ich dankbar.
Gruß
Jeantrance

