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Betriebsausgaben


Kleinunternehmerregelung

Moderatoren: Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 1

Hallo,
ich bin gerade mitten in der Existenzgründung für einen Krankenhauskiosk (Pachtfrei).
Der Umsatz für dieses Jahr wird unter 5000 Euro liegen.
Also könnte ich die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Meine Frage ist nun, kann ich dies auch, wenn ich Kaffee, Snake´s usw. anbiete.
Geht die Kleinunternehmerregelung nur vom Umsatz aus?
Spielt es eine Rolle,was für eine Art Unternehmen ich habe.
Trifft die Kleinunternehmerregelung bei mir zu, kann ich meine Einkäufe doch noch auf die eine oder andere Art geltend machen?
Über eine rasche Antwort, wäre ich dankbar.
Gruß
Jeantrance
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf den Umsatz. Die Art der Waren oder Dienstleistungen spielt in der Regel kein Rolle.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Wie viel Sie für Wareneinkauf, Bürobedarf oder Reisekosten ausgeben, spielt keine Rolle. Nur der Umsatz (im weitesten Sinne Ihre Einnahmen) sind entscheidend.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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