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Betriebsausgaben


Kaution für Dauerfristverlängerung

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 2

Ich musste im Februar knapp 800 Euro Kaution für die Dauerfristverlängerung an das Finanzamt überweisen. Handelt es sich hierbei um Betriebsausgaben, die ich geltend machen kann?

Danke vorab,
Peggy S.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) stellt im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Sie wird umsatzsteuerlich mit der Vorauszahlung Dezember verrechnet (siehe Formular zweite Seite - Mitte). Für jedes Jahr ist dann eine neue Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung anzumelden, jeweils zum 10.02.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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