kann ich bei einer haushaltsnahen Dienstleistung (Renovierung) die Mehrwertsteuer, die auf die Arbeitsleistung entfällt, auch als Werbungskosten mit absetzen?
Arbeitsleistung 420 Euro + 79,80 Mehrwertsteuer = 499,80
Oder muss ich den Nettobetrag nehmen?
Danke!

