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Betriebsausgaben


Haushaltsnahe Dienstleistung butto oder netto?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 4

Hallo,

kann ich bei einer haushaltsnahen Dienstleistung (Renovierung) die Mehrwertsteuer, die auf die Arbeitsleistung entfällt, auch als Werbungskosten mit absetzen?
Arbeitsleistung 420 Euro + 79,80 Mehrwertsteuer = 499,80
Oder muss ich den Nettobetrag nehmen?

Danke!
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ja, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gehört mit zu den begünstigten Aufwendungen.

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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