folgende Annahme:
A ist seit 2006 freiberuflich als Projektmanagerin für europäische
Projekte ztätig, z. B. Erstellen von
Büchern und Dokumenten für Forschungsprojekte in englischer Sprache für die EU.Controllingaufgaben für europäische Forschungsprojekte A hat ein Hochschulstudium abgeschlossen. Jedoch gab es bei A dieses Jahr Einwände vom
Finanzamt. A solle, da der Gewinn über 24.500 liegt Gewerbesteuer
zahlen, obwohl A bis dahin als Freiberufler gearbeitet hatte.
Was genau muss A nun als Beweis dem Finanzamt angeben? Wäre als Tätigkeitsangabe besser Consultant oder beratender Ingenieur gewesen. Kann dies noch korrigiert werden?
Weiterhin sollten bei A die laufenden KFZ-Kosten wie Leasingraten,
Sonderzahlung, Nummernschilder usw. nicht anerkannt werden. Nur die
Fahrtkosten mit dem betrieblich gefahrenen Kilometer wurden
berücksichtigt. A hatte PKW Ende 2007 nur für diese
TÃätigkeit genutzt. Die 1% Regel hatte er noch nicht angewendet, da A nur betrieblich zu Kunden unterwegs war. Was kann A jetzt tun und warum wurden die tatsächlichen Kosten nicht anerkannt, obwohl sich das Fzg. im Betriebsvermögen befindet und zu 90% betrieblich genutzt wird.
Vielen Dank im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen

