folgende Annahme:
A ist seit 2006 freiberuflich als Projektmanagerin für europäische
Projekte ztätig, z. B. Erstellen von
Büchern und Dokumenten für Forschungsprojekte in englischer Sprache für die EU.Controllingaufgaben für europäische Forschungsprojekte A hat ein Hochschulstudium abgeschlossen. Jedoch gab es bei A dieses Jahr Einwände vom
Finanzamt. A solle, da der Gewinn über 24.500 liegt Gewerbesteuer
zahlen, obwohl A bis dahin als Freiberufler gearbeitet hatte.
Was genau muss A nun als Beweis dem Finanzamt angeben? Wäre als Tätigkeitsangabe besser Consultant oder beratender Ingenieur gewesen. Kann dies noch korrigiert werden?
Falls das Finanzamt doch die Gewerbesteuer einbehält kann man dann noch diese Ausgabe als Betriebsausgabe nachträglich ín der Gewinn-und Verlustrechnung korrigieren??
Weiterhin sollten bei A die laufenden KFZ-Kosten wie Leasingraten,
Sonderzahlung, Nummernschilder usw. nicht anerkannt werden. Nur die
Fahrtkosten mit dem betrieblich gefahrenen Kilometer wurden
berücksichtigt. A hatte PKW Ende 2007 nur für diese
TÃätigkeit genutzt. Die 1% Regel hatte er noch nicht angewendet, da A nur betrieblich zu Kunden unterwegs war. Was kann A jetzt tun und warum wurden die tatsächlichen Kosten nicht anerkannt, obwohl sich das Fzg. im Betriebsvermögen befindet und zu 90% betrieblich genutzt wird.
Vielen Dank im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen

