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Betriebsausgaben


Kilometerpauschale und Toilettengelder

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 1

:roll: Als Außendienstler muss ich mehrmals tägl. fremde Toiletten benutzen.
inzwischen wollen auch Fastfoot-lokale Euro`s dafür haben.
Wie mache ich o.g. Kosten gegenüber dem Finanzamt glaubhaft ?

Wie weise ich dem Finanzamt Parkgebühren nach, wenn der Parkschein fehlt,
es gibt in Deutschland auch noch die alten Uhren.
Ich setze die Pauschale von 0,30 € pro Km. an, das Finanzamt behauptet
die o.g. Kosten sind in den 0,30 € enthalten.
Stimmt das ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Zitat
Richtlinie 9.8 Lohnsteuerrichtlinien:
Reisenebenkosten
Allgemeines
(1) Reisenebenkosten sind unter den Voraussetzungen von R 9.4 Abs. 1 die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für
1. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
2. Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartner,
3. Straßenbenutzung und Parkplatz sowie Schadensersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten nach R 9.5 als Reisekosten anzusetzen sind.


Kosten für Parkplatz sind also neben der Fahrtkostenpauschale abzugsfähig. Allerdings sind sie nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Vielleicht mal alternative Wege gehen, stichpunktartig Parkuhr per Fotohandy aufnehmen.

Der Gang zu Toilette ist Privat und nicht abzugsfähig.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater

www.steuernplusberatung.de

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