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Betriebsausgaben


Pkw Absetzen bei Ratenzahlung?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: May 2008
Beiträge: 2

Ich habe eine Frage zum Absetzen der Pkw-Kosten bei einem Wagen, der per Ratenzahlung abbezahlt wird.
Wie ist dieser bei der Steuer abzusetzen? Zum einen habe ich die Information, dass ein solcher Wagen über 6 Jahre abgeschrieben werden muss (er ist ja klar über die 410 Euro), zum anderen dass die tatsächlichen Kosten (abzüglich natürlich Privatfahrten) anzusetzen sind. Was macht man bei einer Ratenzahlung?
Der Wagen wurde 2007 mit 3000 Euro anbezahlt, wird drei Jahre lang mit 190 Euro abbezahlt + am Ende eine Schlußzahlung.

Vielen Dank schon einmal für ein "wenig Licht im Dunkeln".
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Absetzung der Anschaffungskosten und die Absetzung der Finanzierungskosten sind voneinander zu trennen.

Der Kaufpreis ist - bei einem Neuwagen - über sechs Jahre abzschreiben.

Die in den Ratenzahlungen enthaltenen Zinsanteile sind -je nach Art der Gewinnermittlung - entweder im Zeitpunkt der Zahlung oder der wirtschaftlichen Entstehung als Betriebsausgaben zu erfassen. Ggf. Finanzierungsplan der finanzierenden Gesellschaft anfordern, mit Angaben zu den in den einzelnen Raten enthaltenen Zinsanteilen.

Wird das Fahrzeug auch Privat benutzt oder kann eine Privatnutzung nicht nachweislich ausgeschlossen werden, so ist natürlich ein Privatanteil, in der Regel nach der 1%-Regelung, zu versteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 2

Guten Abend,

vielen Dank schon einmal für ihre Antwort.
Bei dem Pkw handelt es sich um keinen Neuwagen. Er war zum Zeitpunkt des Kaufes bereits drei Jahre alt. Wie sieht es in diesem Fall aus?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

PKW drei Jahre alt - Restnutzungsdauer = 6 Jahre - 3 Jahre = 3 Jahre


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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