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#1 Tue Jun 03, 2008 6:06 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18
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Hallo! Ich möchte mir ein neues Geschäftshandy anschaffen, was ich aber auch privat mitnutzen werde (hauptsächlich aber geschäftlich). Kann ich dieses trotzdem vollständig als GWG geltend machen oder muss ich auch bei den Anschaffungskosten schon einen privaten Anteil abziehen, den ich nicht als Betriebsausgabe geltend machen kann? Danke für die Hilfe!
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#2 Sun Jun 08, 2008 12:33 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, der monatliche/jährlich Privatanteil beinhaltet sowohl die laufenden Kosten (insbesondere Gebühren), aber auch die anteilige Abschreibung. Bei der Anschaffung wird das Handy daher zu 100 % betrieblich erfasst. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
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#3 Wed Jun 18, 2008 7:21 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 18
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Hallo! vielen Dank für die Antwort. Noch eine ergänzende Frage: Wenn das Handy unter 150,- € netto kostet, kann ich es als Betriebsausgabe direkt abschreiben (z.B. als Kleingeräte und Werkzeuge) und nicht als GWG - wenn es mehr als 150,- € kostet, muss ich es als GWG-Sammelgut absetzen. Abschlussgebühren (25,- €) kann ich immer direkt als Betriebsausgabe absetzen und diese haben keinen Einfluss auf GWG oder nicht. Habe ich das richtig verstanden? DANKE!
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#4 Thu Jun 19, 2008 6:56 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Zitat Wenn das Handy unter 150,- € netto kostet, kann ich es als Betriebsausgabe direkt abschreiben (z.B. als Kleingeräte und Werkzeuge) und nicht als GWG Ja Zitat Wenn es mehr als 150,- € kostet, muss ich es als GWG-Sammelgut absetzen? Ja Zitat Abschlussgebühren (25,- €) kann ich immer direkt als Betriebsausgabe absetzen und diese haben keinen Einfluss auf GWG Ja Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de
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iritaufi
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#5 Tue Jul 15, 2008 12:59 pm
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Gast
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hallo, ich habe einen ähnlichen fall. wir haben ein handy gekauft, dieses hat 63€ gekostet. kann ich das an betriebsausstattung buchen , oder was meint ihr ? hier wurde das ja schon angesprochen, aber an kleingeräte und werkzeuge ??? ist das so richtig ? hätte ich jetzt vielleicht nicht so gemacht. bin mal gespannt, was ihr sagt. grüße, iris
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#6 Thu Jul 24, 2008 8:37 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Hallo, das Konto "Kleingeräte und Werkzeuge" bietet sich als Sammelkonto für alle Geräte an, die weniger als 150,00 EUR kosten. Damit hat man zum Jahresende einen guten Überblick über die gekauften Geräte, die nicht im Anlagevermögen erfasst sind. Gruß
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#7 Fri Jul 25, 2008 6:04 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, das Konto "Betriebsausstattung" ist in der Regel ein sogenanntes Anlagekonto (Kontenklasse 0), auf welches nur Anschaffungen über 1000 Euro zu buchen sind. Da die Anschaffungskosten unter 150 Euro liegen ist ein Kostenkonto (Kontenklasse 4) zu wählen. Hierzu bietet sich - wie von Torsten erläutert - das Sammelkonto "Kleingeräte und Werkzeuge" an. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
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