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Betriebsausgaben


GWG als Kleinunternehmer, Bildschirm, TFT, Monitor, Fernsehmodul

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Jun 2008
Beiträge: 1

Ich habe vor mir einen Bildschirm für ca 250 Euro anzuschaffen, dies würde ja dann als GWG über 5 Jahre abgeschrieben werden, oder?

Nun habe ich aber auch gelesen, dass diese GWG nur angewendet werden wenn man ein Unternehmenspflichtiges Gewerbe angemeldet hat, mein Gewerbe ist aber als Kleinunternehmen Umsatzsteuerbefreit, kann ich dann die Kosten von 250 Euro sofort absetzen?

Habe noch nicht so den Durchblick, bitte berichtigt mich falls ich etwas durcheinander werfe.

Vielen Dank,
keppi
« Zuletzt durch Torsten am Sat Jan 10, 2009 5:20 pm bearbeitet. »
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

für den ertragsteuerlichen Abzug (Einkommensteuer) spielt die Einteilung in der Umsatzsteuer keine Rolle.

Ein Wirtschaftsgut fällt nur dann unter die GWG-Regelung, wenn es selbständig nutzbar ist.
Da man mit einem Bildschirm alleine nichts anfangen kann, ist er also nicht selbständig nutzbar, und damit kein GWG. Er ist normal abzuschreiben über die gewöhnliche Nutzungsdauer von EDV-Geräten von drei Jahren.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 10

Vielleicht klappt dieser Tipp: Es gibt TFTs mit integrierten TV-Modul, also selbstständig nutzbar.
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Na dann ist es aber kein TFT Monitor mehr, der ausschließlich für den PC verwendet wird. Somit ist wieder ein privater Nutzungsanteil enthalten. Sie müssten den TFT mit Fernsehmodul dann eher als Fernsehen aktivieren und das erklären Sie dann mal dem Finanzamt, wozu Sie einen fernsehen im Unternehmen benötigen. Wenn Sie nicht gerade ein Friseur oder ein Fernsehinstallateur oder -monteur sind oder Mediamarkt heißen.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

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Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo zum II.,

der Ausage von Torsten kann ich nur zustimmen.
Zum steuerlichen Abzug und insbesondere der Begründung sollte man sich vor dem Kauf Gedanken machen.

Und vor allem darf man die Finanzbeamten nicht für dumm verkaufen - auch die kennen sich im Bereich der EDV aus. UND - geben Sie mal einfach eine Artikel- oder Bestellnummer bei Google ein - Sie werden sehen - fast jedes Produkt ist im Internet verfügbar mit Beschreibung - auch fürs Finanzamt.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 5

Wie verhält sich das denn mit anderen Zubehörartikeln wie z.B. Headset, Maus, etc.
Muss ich das auch über drei Jahre abschreiben oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

wenn es für den neuen pc auch neu angeschafft wurde, dann über 3 jahre abschreiben. ist das alte headset kaputt und sie kaufen ein neues so zusagen als ersatz für das alte oder reparatur dann brauchen sie es nciht abschreiben sondenr können den betriebsausgabenabzug sofort im jahr der anschaffung vornehmen.
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
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