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#1 Mon Jun 23, 2008 4:23 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 2
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Hallo zusammen, ich habe Mitte 2007 an verschiedenen kostenpflichtigen Seminaren für eine Existenzgründung teilgenommen und habe mich nebenberuflich am 01.06.2008 selbständig gemacht. Bisher habe ich noch nichts dahingehend unternommen. Was muss ich hierbei beachten? Wenn meine Informationen stimmen, kann ich für 2007 keine Vorsteuer zurückerhalten, aber die Ausgaben (netto) als Betriebsausgaben geltend machen. Muss ich dann eine Ein-/Aus-Rechnung für 2007 erstellen? Darf ich das jetzt noch? Oder kann ich diese Ausgaben einfach auf ein aktuelles Formular von 2008 schreiben? Vielen Dank für Euere Hilfe!
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#2 Sat Jun 28, 2008 6:24 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, Betriebsausgaben sind in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie wirtschaftliche entstanden sind. Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ist alleine auf den Zahlungszeitpunkt abzustellen. Dies gilt auch für sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben. Also, Ihre Ausgaben aus 2007 können nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 geltend gemacht werden. In der Einkommensteuererklärung 2008 können keine in 2007 gezahlten Beträge angesetzt werden. Dies gilt ebenso für die Umsatzsteuer, und damit auch für Vorsteuer aus vorweggenommenen Betriebsausgaben. Ihre unternehmerische Tätigkeit hat nämlich bereits mit der Vorbereitung hierauf begonnen, den entsprechenden Seminaren. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplisberatung.de
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#3 Tue Jul 01, 2008 3:00 pm
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Mitglied
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 2
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Hallo, danke erstmal für diese Antwort. Ich habe die Steuererklärung für 2007 bereits vor längerer Zeit gemacht und der Bescheid ist auch schon älter. Hierin habe ich nur die Ausgaben für meine nicht-selbständige Arbeit geltend gemacht. Habe ich noch eine Chance, die "selbständigen" Ausgaben für 2007 noch geltend zu machen? Kann ich auf einen Verlust-Vortrag hoffen/bitten? Oder ist der Zug abgefahren?
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#4 Tue Jul 01, 2008 8:12 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, für das Bitten und Flehen gibt es im Steuerrecht die Abgabenordnung. So etwas wie das Grundgesetz für alle Steuerarten. Der Teufel sitzt hier im kleinsten Detail. Ganz grob gesagt, wahrscheinlich ist Ihr Bescheid nicht mehr änderbar. Dazu jedoch ein ganz großes ABER - es kommt darauf an - worauf? - na auf die kleinsten Details. Ohne vollständige Kopie Ihrer Steuererklärung sowie komplettem Steuerbescheid kann leider keine genaue Antwort gegeben werden. Entweder Sie schicken mir die Unterlagen mal - oder Rat für die Zukunft - den Fachmann vorher fragen - bevor "das Kind im Brunnen liegt". Geld spart man im Voraus - soll heißen, der fachliche Rat vorher ist preiswerter, als die nachträgliche Detailanalyse. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
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#5 Wed Nov 11, 2009 6:11 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 2
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Hallo, Ich bin Einzelunternehmer und betreibe ein Gewerbe, den Gewinn ermittle ich nach § 4 Abs. 3 EStG. Für einen ausschliesslich geschäftlich genutzten Büroraum zahlte ich bisher die Miete monatlich. Mein Vermieter unterbreitete mir nun das Angebot, die Jahresmiete 2010 für diesen Büroraum um insgesamt gut 16 % zu reduzieren, wenn ich den Gesamtbetrag vorab zahle: noch in 2009. Bei Zahlung der Jahresmiete 2010 bis 31.12. d. J. würde ich also 2 Monatsmieten sparen, was für mich sehr positiv ins Gewicht fiele. Meine Frage: Darf ich die vorab geleistete Jahresmiete für 2010 als Betriebsausgaben für 2009 geltend machen, wenn die Zahlung noch in 2009 erfolgt? P.S. Folgendes spricht ja für eine Anrechnung in 2009; jedoch möchte ich sicher gehen, dass dies auch in der geschilderten Konstellation und für Mietzahlungen gilt.Kexel schrieb Betriebsausgaben sind in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie wirtschaftliche entstanden sind. Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ist alleine auf den Zahlungszeitpunkt abzustellen. Dies gilt auch für sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
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#6 Sun Nov 15, 2009 5:31 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Ihre Frage: Zitat Darf ich die vorab geleistete Jahresmiete für 2010 als Betriebsausgaben für 2009 geltend machen, wenn die Zahlung noch in 2009 erfolgt? Meine Antwort: Ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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