Moment, bitte versuchen sie an einem satz nicht das gesammte deutsche steuerrecht zu erklären oder auf den kopf zu stellen.
fakt ist und das lernt jeder bwl student im grundstudium:
gewerbetreibende oder freiberufler erzielen gewinneinkünfte, ein arbeitnemer überschusseinkünfte.
der gewinn ermittelt sich aus den betriebseinnahmen abzüglich der betriebsausgaben.
auch fakt ist, das entnehmen oder umbuchen von geld vom geschäftskonto ist keine betriebsausgabe. ebensowenig wie das abheben von geld vom privatkonto als werbungskosten deklariert wird.
wie stb kexel schon schrieb, werden bei ihrer these einkünfte nur verschoben, keine neuen generiert oder verringert. da nun alle den bürokratieabbau verlangen und auf dem komplizierten steuerrech und den verfahrensweisen rumhacken, liegt es doch nah es nicht freiwillig komplizierter zu achen als es vieleicht schon ist.
als merksätze stelle ich einfach mal hier fest:
Zitat
Selbständige beziehen kein Gehalt oder Lohn, sie versteuern nur ihren gewinn.
Zitat
Entnahmen von Geld vom Geschäftskonto oder die Entnahme von Bargeld aus der Geschäftskasse sind keine Betriebsausgaben und mindern daher nicht den Gewinn des Unternehmens.
Sonst müssten sie ja im Umkehrschluss auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten des Unternehmens die Privateinnahmen als Betriebseinnahmen und damit als Gewinn versteuern und das währe ja nun wirklich ungerecht, denn das Unternehmen hat das Geld ja gar nciht verdient und erwirtschaftet müsste es aber versteuern.
Ein gutes altes Sprichwort sagt: "Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps" Das gilt auch für das Steuerrecht. Private Ausgaben nach § 12 EStG haben in der Steuererklärung nichts verloren und man kann froh sein, dass nicht steuerbare oder steuerfreie Einnahmen nciht versteuert werden müssen.