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Betriebsausgaben


Entnahme Pkw ins Privatvermögen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 2

Hallo,

meine Kfz-Kosten sind nur unwesentlich höher als die Privatnutzung (errechnet nach der 1% Methode). Ich nutze das Auto zu mindestens 80% betrieblich. Kann ich das Auto zum Jahresende entnehmen und im nächsten Jahr die betrieblichen Fahrten per Reisekostenabrechnung abrechnen?

Danke für die Hilfe!
Computerprofi
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,
Zitat
Kann ich das Auto zum Jahresende entnehmen und im nächsten Jahr die betrieblichen Fahrten per Reisekostenabrechnung abrechnen?

Nein,
das Fahrzeug stellt sogenanntes notwendiges Betriebsvermögen dar,
eine pauschale Abrechnung ist nicht zulässig.

Als Alternative bleibt Ihnen nur das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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