| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Fri Jul 04, 2008 10:03 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 1
|
Hi @all Angenommen ein Selbständiger möchte seine Arbeitsausstattung durch den Kauf einer externen Festplatte (bis zu einem Preis von 150 Euro) erweitern. Dieses Gerät wäre ein Peripheriegerät und nicht selbständig nutzbar, kein GWG, jedoch voll abschreibbar wegen des niedrigen Anschaffungswertes? Vielen Dank für Eure Mühe! Viele Grüße Amigoboy
|
|
|
#2 Tue Jul 08, 2008 6:52 am
|
|
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
|
Hi 2you, was möchten sie wissen? Bitte etwas präziser. die festplatte würde m.E. dem PC hinzuaktiviert werden müssen und über die entsprechenden JAhre der Nutzungsdauer des PCs abgeschrieben. Genauer kann das Steuerberater Kexel schreiben. auf keinen fall ist es ein gwg. vgl. dazu auch GWG und Abschreibungen sowie Anschaffungsnebenkosten in unserem Blog.
|
|
|
#3 Wed Jul 09, 2008 7:46 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, korrekt - die externe Festplatte ist kein GWG. Da sie aber nicht zwangsläufig nur mit einem PC betrieben wird - extern -, stellt sie ein eigenes abschreibungspflichtiges Wirtschaftsgut dar. Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
|