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Betriebsausgaben


Rechnung ordnungsgemäß?

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 2

Hallo,

ich habe eine Rechnung für einen PC bekommen, die nur auf meinen Namen aber nicht auf den Namen meines Unternehmens ausgestellt ist. Muss ich als Einzelunternehmer diese Rechnung ändern lassen oder kann ich trotzdem die Vorsteuer ziehen?

Danke
Computerprofi
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ein Einzelunternehmer, dessen Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat keine Firma (Name eines Kaufmanns). Ein eventuell, neben dem Vor- und Zunamen, verwendeter Alternativname ist lediglich ein sogenannter Geschäftsname/Werbeslogan/Produktname und hat rechtlich keine Bedeutung. Alle Rechnungen müssen den vollständigen Vor- und Nachnamen enthalten. Wenn alle übrigen Bestandteile einer Rechnung enthalten sind (siehe z.B. unter http://www.steuernplusberatung.de/Arbeitshilfen/Info_USt_Rechnung.pdf), dann ist die Vorsteuer abzugsfähig.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

so ähnlich haben wir das auch geschrieben.

http://www.betriebsausgabe.de/rechnungen.php
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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