Hallo,
ein Einzelunternehmer, dessen Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat keine Firma (Name eines Kaufmanns). Ein eventuell,
neben dem Vor- und Zunamen, verwendeter Alternativname ist lediglich ein sogenannter Geschäftsname/Werbeslogan/Produktname und hat rechtlich keine Bedeutung. Alle Rechnungen müssen den vollständigen Vor- und Nachnamen enthalten. Wenn alle übrigen Bestandteile einer Rechnung enthalten sind (siehe z.B. unter
http://www.steuernplusberatung.de/Arbeitshilfen/Info_USt_Rechnung.pdf), dann ist die Vorsteuer abzugsfähig.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.