Hallo,
- Wer bekommt die Abfindung? Ihr Arbeitnehmer?
- Wenn Ihr Arbeitnehmer diese bekommt, dann liegt Lohnaufwand vor und kein Vorsteuerabzug, da Ihr Arbeitnehmer kein Unternehmer ist.
- Der Ersatz einer Abfindung durch einen PKW ist in zwei Teile aufzuteilen:
1. Zahlung Abfindung = Lohnaufwand, ohne Vorsteuerabzug
2. Verkauf PKW = Betriebseinnahme, mit Umsatzsteuerpflicht und Restbuchwert PKW = Betriebsausgabe
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
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