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Betriebsausgaben


Abfindung und Vorsteuerabzug

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 3

Hallo,

ist eine Abfindung für den Unternehmer eine Betriebsausgabe?
Wenn Ja. Kann ich hier Vorsteuer absetzten?

Kann man bei Auflösungsvertrag die Abfindung auch in Form eines PKW tätigen,, den ich aus dem Betriebsvermögen entnehme und die Vorsteuer abziehen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

- Wer bekommt die Abfindung? Ihr Arbeitnehmer?
- Wenn Ihr Arbeitnehmer diese bekommt, dann liegt Lohnaufwand vor und kein Vorsteuerabzug, da Ihr Arbeitnehmer kein Unternehmer ist.
- Der Ersatz einer Abfindung durch einen PKW ist in zwei Teile aufzuteilen:
1. Zahlung Abfindung = Lohnaufwand, ohne Vorsteuerabzug
2. Verkauf PKW = Betriebseinnahme, mit Umsatzsteuerpflicht und Restbuchwert PKW = Betriebsausgabe

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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