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Betriebsausgaben


Privat-PKW gewerblich nutzen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2

Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage...

Ich bin seit ca. 12 Jahren Selbständig und nutze meinen privaten PKW schon von Anfang an um zu meinen Kunden zu gelangen.

Vor 2 Jahren bin ich umgezogen und nun sind die Fahrtstrecken etwas länger geworden.

Heute (08-2008 ) habe ich vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, dass man meinen PKW für das Jahr 2007 als Firmenwagen berechnen möchte, da ich ja vermutlich mehr als 50 v.H. betrieblich damit unterwegs sein soll.

Ich hab das nicht nachgerechnet, aber es ist gut möglich, dass das stimmt.

Darf das Finanzamt das so ohne weiteres rückwirkend?

Ich habe jetzt natürlich weder Rechnungen / Quittungen vom Tanken aufgehoben und auch kein Fahrtenbuch geführt.

Mein Fahrtenbuch führe ich schon immer so:
Ich notiere immer den Tag, die Rechnungsnummer als Fahrtgrund und die Entfernung von hier zum Auftraggeber und wieder zurück.
Laut meinen recherchen ist das so zulässig.
Oder irre ich da ?
« Zuletzt durch Uwe T am Mon Aug 18, 2008 10:51 am bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2

Na, kann mir keiner was zum Thema sagen ?
Ich hab folgendes erhalten...

Zitat
Nach den gesetzlichen Grundlagen ist zwingend BV entstanden,wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wurde.
Dies hat dieFinanzverwaltung offensichtlich aufgrund der hohen angesetztenKilometerpauschalen ermittelt.
Ein Wahlrecht ist damit nicht mehr gegeben


Also Augen auf beim Eierkauf.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

nicht nur auf Eiern sollte man sich vorsichtig bewegen -
auch beim Umgang mit dem Steuerrecht.

Bei beiden kann man auf seltsames stoßen, wenn man ins Innere vordringt.

Scherz beiseite -
Ja, Sie und das Finanzamt haben recht:

Wird ein Fahrzeug überwiegend (mehr als die Hälfte der Fahrleistung) betrieblich genutzt, stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar und der Kostenabzug erfolgt in der Art, dass alle tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich eines Privatanteils im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen sind.

Ihr Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar.
Dazu gehört unter anderem die zeitnahe Aufzeichnung aller Fahrten, also auch der Privatfahrten, und zwar im Rahmen eines handschriftlichen Fahrtenbuchs.

Wenn sich aus Ihren Aufzeichnungen der betrieblichen Fahrten und der Gesamtfahrleistung (ermittelt ggf. unter Beachtung der Kilometerstandsdaten aufgrund von Inspektions- und TÜV-Rechnungen) ergibt, dass der betriebliche Teil über 50% liegt, können Sie wie folgt vorgehen:

Ermittlung/Schätzung der Kosten des vergangenen Jahres
- Gesamt-Km x durchschnittliche Kraftstoffkosten des Jahres
(Tabellen im Internet verfügbar)
- Kfz-Versicherungsaufwand lt. Beitragsre. oder Bankauszug
- Kfz-Steuer lt. Bankauszug
- Inspektionsrechnungen (ggf. bei Werkstatt Kopie anfordern)

Privatanteil ermitteln nach der 1%-Regelung
= Bruttolistenneupreis zum Erstzulassungszeitpunkt x 12%

Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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