ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage...
Ich bin seit ca. 12 Jahren Selbständig und nutze meinen privaten PKW schon von Anfang an um zu meinen Kunden zu gelangen.
Vor 2 Jahren bin ich umgezogen und nun sind die Fahrtstrecken etwas länger geworden.
Heute (08-2008 ) habe ich vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, dass man meinen PKW für das Jahr 2007 als Firmenwagen berechnen möchte, da ich ja vermutlich mehr als 50 v.H. betrieblich damit unterwegs sein soll.
Ich hab das nicht nachgerechnet, aber es ist gut möglich, dass das stimmt.
Darf das Finanzamt das so ohne weiteres rückwirkend?
Ich habe jetzt natürlich weder Rechnungen / Quittungen vom Tanken aufgehoben und auch kein Fahrtenbuch geführt.
Mein Fahrtenbuch führe ich schon immer so:
Ich notiere immer den Tag, die Rechnungsnummer als Fahrtgrund und die Entfernung von hier zum Auftraggeber und wieder zurück.
Laut meinen recherchen ist das so zulässig.
Oder irre ich da ?
« Zuletzt durch Uwe T am Mon Aug 18, 2008 10:51 am bearbeitet. »

