meine Frage;
bin seit 1,5 Jahre selbstständig und war in der Vericherungsbranche tätig ,als Vermittler.
Die Steurerklärung von 2004 , habe ich vom Steuerberater machen lassen ,da war ich als Vermittler von Finanzprodukten nicht Umsatzsteur pflichtig(also ich konnte keine Umsatz/vorsteuer geltend machen,auch waren meine Provisionszahlungen mit der MwSt nicht gekennzeichnet) lt.meiner Kenntnis und vom Steurberater auch.
Nun habe ich parallel zu meiner noch vorhandenen Tätigkeit,eine weitere Selbstständigkeit angefangen als Selbstständiger Distributor,wo wiederum Umsatzsteuerpflicht herrscht.
Beginn hier an Ende Juli 2005.
Hier nun beginnen meine Fragen,
1.ab wann kann(muss ) ich die Umsatzsteuer/vorsteuer geltend machen,ab dem Monat der neuen Betriebstätigkeit,oder ??
2.sind Ausländische(nicht EU) Rechnungen über Maut,Benzin,Bewirtung am Deutschen Fiskus gültig,da verschied.Steuersätze usw.
: DAnke im Voraus
