Hallo,
ich möchte mich nicht auf das sprachliche Niveau der Fragestellerin herablassen, aber dennoch - soweit dies im deutschen steuerrecht überhaupt möglich ist - verständlich antworten:
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1. Verkauf an Drittland mit UST ID : Einahme (Erwerb)
Ein Verkauf an Drittland mit USt-IdNr ist nicht möglich, da Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nur für Unternehmer/n innerhalb der Europäischen Union vergeben werden. Drittländer sind umsatzsteuerrechtlich dagegegen alle Länder außerhalb der EU. Frage leider missverständlich.
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2. "Kauf" von Ware/ Dienstleistung aus Drittland ( Kosten)
Bei einem Einkauf aus dem Drittland (nicht EU) ist umsatzsteuerlich nur die tatsächlich gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zu beachten. Diese ist in der Regel wie deutsche Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Auf separates Sachkonto zu buchen und separat in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszueisen.
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3. Verkauf und Kauf : EG Land - innergemeinschaftlicher Erwerb und Kosten
Einkauf Ware aus EU-Land von Unternehmer = in Deutschland umsatzsteuerpflichtiger Erwerb
Zu zahlende Erwerbsteuer in der Regel wie deutsche Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Innerhalb der Buchhaltung auf separate Sachkonten zu buchen und separat in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszuweisen.
Verkauf Ware von Deutschland ins EU-Ausland an Unternehmer = umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Keine Umsatzsteuer in Deutschland zu zahlen. Wert der Lieferung in Umsatzsteuer-Voranmeldung zu melden. Zusätzlich Zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben.
Des Weiteren sind bei der Rechnungstellung diverse zusätzliche Formvorschriften zu beachten.
Weitere Infos unter
http://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.htmlunter anderem zu den Stichworten
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Steuerbefreiungen - Ausfuhrlieferungen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Zusammenfassende Meldung
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.