logo
Betriebsausgaben


UMSATZSTEUER DRITTLAND VORSTEUER DOKUMENTATION : STEUERN + Rechnungen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2

1. Verkauf an Drittland mit UST ID : Einahme (Erwerb)
2. "Kauf" von Ware/ Dienstleistung aus Drittland ( Kosten)
3. Verkauf und Kauf : EG Land - innergemeinschaftlicher Erwerb und Kosten

Es wäre gut , wen für obrige Fälle konkrete Rechenbeispiele veranschaulicht werden . Beide Unternehmen sind in Ihrem Land umsatzsteuerpflichtig .
Rechenbeispiel und Dokumentation ( Betriebsausgaben , Einnahmen und Steuerformulare) für das Unternehmen mit Sitz in Deutschland : z.B. Verkauf von Ware im Wert von 2000,00 Euro .
Brutto , Netto , MWST ( 19% , 7 % ) und so weiter ?!
Einkauf von Ware / Dienstleistung im Wert von 1000, 00 US Dollar ( 680 ,00Euro) .
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Hallo Barb,

leider ist dieses Thema äußerst kompliziert und aufwändig. Wir haben in unserem Forum zwar einen zugelassenen Steuerberater, der jedoch derartig umfangreiche Themengebiete hier nicht beantworten kann. Ich rate dringend dieses Thema mit einem Steuerberater zu besprechen, so dass das Ergebnis auch wirklich einwandfrei und verlässlich ist. Dafür wird es mit Sicherheit notwendig sein ein paar Euro zu investieren. Ich kann mich an meine Studienzeit erinnern, wo wir derartige Fälle besprochen haben. Da habe ich gemerkt habe, dass das Thema äußerst komplex ist und die drei Fragen in dem Umfang mit Sicherheit mehrere Din A4 Seiten füllen würden. Daher kann man einfach nicht in diesem Forum, welches eher eine oberflächliche Andeutung der Themengebiete darstellt, ein so komplexes Thema abverlangen und das auch noch gratis. Sorry das geht beim besten Willen nicht. Tun Sie sich bitte selbst einen Gefallen und nutzen Sie die professionelle Hilfe des Fachmanns. Ich habe gemerkt, dass gerade das Sparen an dieser Stelle später zu sehr viel Ärger führen kann. Sie werden sich mit Sicherheit ärgern, wenn sie an dieser entscheidenden Stelle nicht Nägel mit Köpfen machen.

Ich möchte das ganze nur noch an einem kurzen anderen Beispiele erläutern:
Stellen Sie sich vor, sie haben einen Fernseher (Flachbildschirm, LCD) für 1.995 € gekauft. Nun geht dieser Fernseher kaputt. Kommen Sie nun auf den Gedanken den Fernseher selbst aufzuschrauben und zu reparieren oder im Internet nach einem Forum zu suchen, in welchem eine Anleitung steht, wie die Reparatur gehen könnte? Sicherlich nicht, oder? :roll:

Nein sie werden mit Sicherheit einen Fachmann zurate ziehen, um das gute Stück für fast 2.000 € nicht kaputt zu machen oder sich bei der Reparatur selbst zu schaden. Warum probieren Sie dann bei einem Thema, wo es um weit mehr als 2.000 € geht kann, alles selbst zu machen oder kostenlos im Internet zu bekommen?

Fazit: Dieses Forum ist mit Sicherheit für viele Menschen hilfreich, um kleinere rechtliche oder buchhalterische Probleme zu klären. Es kann und soll aber auf keinen Fall eine umfassende steuerliche Beratung ersetzen.

Trotz alledem hoffe ich, dass sie nicht enttäuscht sind und gern wieder zu uns zurückkehren. Für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2

Erstaunlich wieviel Zeit Sie sichund Ihr Kollege nehmen unnötig zu labern .. immer wieder verweisen Sie darauf , dass man professionelle Hilfe gegen Entgeld in Anspruch nehmen sollte . Warum werben Sie dann mit einem Forum indem Sie professionelle Antworten vorsetzlich NICHT geben und die Personen NUR beleidigen . Sie können und wollen auch keine GUTE WERBUNG für Ihre angebliche GUTE Qualität machen und können und wollen auch nicht kurze sachliche Antworten geben . Das Thema ist nicht kompliziert . Wo ist das Problem ? Der Betrag war erfunden. Es geht auch nicht um einen Fernseher .Diesen würde man wohl auch nicht unbedingt in USA bestellen.

Desweiteren machen Sie schlechte Werbung , wenn Sie sagen / schreiben , dass Sie im Forum keine Garantie geben für die Richtigkeit .

Ich hatte Ihren Kolegen den Beitrag per E-mail geschickt und Sie schrieben eine kurze Antwort gibt es auch im Forum . Ihre Antwort ist blödes Gelaber ( Formuliereung entspricht den Niveau Ihres Schreibens) . Sie haben auf kurze banale Fragen auch schon lange Texte mit Angaben von § gemacht . Kurze Angaben von ZAHLEN scheinen für Sie ein Problem ?! Wenn dies die Steuerbehörden wüssten , was Sie hier treiben ? Nun , man kann auch dem Finanzamt Fragen stellen ?!

Sie sind unglaubwürdig und überzeugen nicht mit Qualität oder sachlichen Argumenten . "Schwafeln" Sie auch , wenn für Ihre Zeit bezahlt werden muss. Was für eine Geldverschwendung . Nun , was war anderes in Deutschland zu erwarten . Die Deutshcne sind bekannt für Ihre LABEREI ...... Schade , hätte mal ein interessantes Forum sein können ?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ich möchte mich nicht auf das sprachliche Niveau der Fragestellerin herablassen, aber dennoch - soweit dies im deutschen steuerrecht überhaupt möglich ist - verständlich antworten:

Zitat
1. Verkauf an Drittland mit UST ID : Einahme (Erwerb)

Ein Verkauf an Drittland mit USt-IdNr ist nicht möglich, da Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nur für Unternehmer/n innerhalb der Europäischen Union vergeben werden. Drittländer sind umsatzsteuerrechtlich dagegegen alle Länder außerhalb der EU. Frage leider missverständlich.

Zitat
2. "Kauf" von Ware/ Dienstleistung aus Drittland ( Kosten)

Bei einem Einkauf aus dem Drittland (nicht EU) ist umsatzsteuerlich nur die tatsächlich gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zu beachten. Diese ist in der Regel wie deutsche Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Auf separates Sachkonto zu buchen und separat in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszueisen.

Zitat
3. Verkauf und Kauf : EG Land - innergemeinschaftlicher Erwerb und Kosten

Einkauf Ware aus EU-Land von Unternehmer = in Deutschland umsatzsteuerpflichtiger Erwerb
Zu zahlende Erwerbsteuer in der Regel wie deutsche Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Innerhalb der Buchhaltung auf separate Sachkonten zu buchen und separat in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszuweisen.
Verkauf Ware von Deutschland ins EU-Ausland an Unternehmer = umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Keine Umsatzsteuer in Deutschland zu zahlen. Wert der Lieferung in Umsatzsteuer-Voranmeldung zu melden. Zusätzlich Zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben.

Des Weiteren sind bei der Rechnungstellung diverse zusätzliche Formvorschriften zu beachten.

Weitere Infos unter
http://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.html
unter anderem zu den Stichworten
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Steuerbefreiungen - Ausfuhrlieferungen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Zusammenfassende Meldung

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Hinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software