zu den Bewirtungskosten Mitarbeiter haben sich mir ein paar Fragen aufgetan:
1. Aufmerksamkeiten, wie Kaffee, Plätzchen, Wasser sind Betriebsausgaben bis 40 € im Monat - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?
2. Essen bei besonderen Arbeitseinsätzen oder Besprechungen sind bis 40 € pro MA/Essen = 100 % Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?
3. Essen bei Weihnachtsfeier (mit Belohnungscharakter) sind ohne Grenze 100% Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?
4. Essen das der Arbeitgeber für ein Jubiläum eines Arbeitnehmers ausgibt bis zu einer Freigrenze von 110 € sind 100% Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn? Ab 110€ zählt es beim MA als Arbeitslohn ist aber trotzdem 100% Betriebsausgabe?
5. Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden gleichzeitig - Aufteilung 70/30, VSt 100% - zählt beim MA ebenfalls nicht als Arbeitslohn?
Ist diese Beurteilung richtig? Wer kann helfen?
Danke schön

