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Betriebsausgaben


Bewirtungskosten Arbeitnehmer

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 14

Hallo,

zu den Bewirtungskosten Mitarbeiter haben sich mir ein paar Fragen aufgetan:

1. Aufmerksamkeiten, wie Kaffee, Plätzchen, Wasser sind Betriebsausgaben bis 40 € im Monat - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?

2. Essen bei besonderen Arbeitseinsätzen oder Besprechungen sind bis 40 € pro MA/Essen = 100 % Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?

3. Essen bei Weihnachtsfeier (mit Belohnungscharakter) sind ohne Grenze 100% Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn?

4. Essen das der Arbeitgeber für ein Jubiläum eines Arbeitnehmers ausgibt bis zu einer Freigrenze von 110 € sind 100% Betriebsausgaben - zählen beim MA nicht als Arbeitslohn? Ab 110€ zählt es beim MA als Arbeitslohn ist aber trotzdem 100% Betriebsausgabe?

5. Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden gleichzeitig - Aufteilung 70/30, VSt 100% - zählt beim MA ebenfalls nicht als Arbeitslohn?

Ist diese Beurteilung richtig? Wer kann helfen?

Danke schön
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

1. Ja, aber ohne Wertbegrenzung.
2. Ja.
3. Ja, aber mit Wertbegrenzung bis 110 EUR je teilnehmendem Arbeitnehmer.
4. Ja, in voller Höhe, nicht nur der 110 EUR übersteigende Betrag, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Arbeitgeber kann Lohnsteuer zu einem Pauschalsatz von 25% übernehmen.
5. Ja.

Bitte schön.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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