Hallo,
sauber, nicht unüblich und legal.
Steuerlich abzugsfähig sind die Kosten, die betrieblich veranlasst sind.
Soweit das Fahrzeug Ihrer Partnerin betrieblich genutzt wird, sind die Kosten auch abzugsfähig.
Als sind die Kraftstoffkosten für betriebliche Fahrten auch abzugsfähig.
Alle übrigen Kosten (Versicherung, Steuer, Reparaturen) sind abzugsfähig, soweit Sie von Ihnen bezahlt wurden und soweit Sie auf den Bereich der betrieblichen Nutzung entfallen, also anteilig, vereinfacht nach der Kilometerleistung aufteilen. Alternativ können Sie auch Reisekostenabrechungen erstellen und 0,30 EUR/km ansetzten.
Problematischer wird's mit dem neuen Wagen. Wird dieser nicht mehr als 50% betrieblich genutzt, sind dessen Kosten nur anteilig abzugsfähig, z. B. bei einer einem betrieblichen Nutzungsanteil von 20% auch nur zu 20%. Liegt die betriebliche Nutzung über 50% - was aufgrund der starken Nutzung des Fahrzeugs der Partnerin schwer nachzuweisen dürfte - sind alle Kosten voll abzugsfähig und der Privatanteil wird pauschal nach der sogenannten 1%-Regelung berechnet.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.