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Betriebsausgaben


Wer kann mir helfen

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 2

Ich habe einen neuen Kunden, bei dem hat der Steuerberater die KM, die mit dem privaten PKW fürs Geschäft gefahren wurden und demzufolge auch die Verpflegungsmehraufwendungen wurden bei den Betriebsausgaben vergessen.
Die EÜR wurde schon beim FA abgegeben.
Kann die diese jetzt noch nachreichen oder ändern ????
die Einkommensteuererklärung muss auch noch gemacht werden.

Danke für die Hilfe.
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Tipp: Sie sollten die Überschirft Ihrer Frage irgendwie an das Thema Ihrer Frage anpassen. Wenn jemand mit der Suche nach Verpflegungsmehraufwand sucht, dann wird ihr Beitrag nciht gefunden und das ist doch nicht in ihrem INteresse, oder?

Warten Sie bitte bis Steuerberater Kexel Ihre Frage beantwortet. Meine Lösung wäre: EÜR berichtigt abgeben und einen Antrag auf Änderung beim FA stellen. Außerdem, die EÜR und die Einkommensteuererklärung gehören zusammen, da die EÜR doch wohl eine Anlage aus der Einkommensteuererklärung ist, oder liege ich da falsch, Herr Kexel?
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Thorsten hat im Wesentlichen recht.

Anlage EÜR und Einkommensteuererklärung gehören zusammen.
Ohne Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt in der Regel mit der Anlage EÜR nichts anfangen.

Die Daten zur Einkommensteuererklärung können - soweit es sich um eine Steuerminderung handelt - in der Regel noch bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheids) geändert werden.

Darüber hinaus gibt es aber noch sehr viele weitere Besonderheiten, ohne kompetenten Steuerberater leider kaum zu lösen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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