Die EÜR wurde schon beim FA abgegeben.
Kann die diese jetzt noch nachreichen oder ändern ????
die Einkommensteuererklärung muss auch noch gemacht werden.
Danke für die Hilfe.
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Mon Sep 29, 2008 3:03 pm
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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 2
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Die EÜR wurde schon beim FA abgegeben. Kann die diese jetzt noch nachreichen oder ändern ???? die Einkommensteuererklärung muss auch noch gemacht werden. Danke für die Hilfe. |
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#2 Thu Oct 02, 2008 9:48 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Warten Sie bitte bis Steuerberater Kexel Ihre Frage beantwortet. Meine Lösung wäre: EÜR berichtigt abgeben und einen Antrag auf Änderung beim FA stellen. Außerdem, die EÜR und die Einkommensteuererklärung gehören zusammen, da die EÜR doch wohl eine Anlage aus der Einkommensteuererklärung ist, oder liege ich da falsch, Herr Kexel? _______________ Viel Erfolg wünscht Torsten betriebsausgabe.de Frage nicht beantwortet? Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. |
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#3 Sat Dec 27, 2008 5:06 pm
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Moderator
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Beiträge: 1287
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Thorsten hat im Wesentlichen recht. Anlage EÜR und Einkommensteuererklärung gehören zusammen. Ohne Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt in der Regel mit der Anlage EÜR nichts anfangen. Die Daten zur Einkommensteuererklärung können - soweit es sich um eine Steuerminderung handelt - in der Regel noch bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheids) geändert werden. Darüber hinaus gibt es aber noch sehr viele weitere Besonderheiten, ohne kompetenten Steuerberater leider kaum zu lösen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung. |
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