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Betriebsausgaben


Vorsteuerabzug bei Standgebühr für einen Marktstand

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 23

Wir sind auf verschiedenen Hobby- und Künstlermärkten mit einem Stand und haben eine GbR. Die Rechnungen für die Standgebühren fallen nun unterschiedlich aus...ist denn bei diesen Gebühren überhaupt ein Vorsteuerabzug möglich? Denn dann würden wir uns eine sachgemäße Rechnung mit Angabe der MWSt. usw. geben lassen bzw. die schon erhaltene ändern. Oder ist es einfach nur eine "schlichte Betriebsausgabe", eben ohne
Vorsteuerabzug, die den Gewinn vermindert?
Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

Hallo ladylu

schaut euch die Rechnungen für die Standgebühren genauer an. Die sind im allgemeinen von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Stadt A ist die Umsatzsteuer voll ausgewiesen, in Stadt B sind bspw. 25% der Gebühr umsatzsteuerpflichtig, die restl. 75% nicht. In Stadt C dagegen, kann gar keine Steuer ausgewiesen sein.
Wenn ihr keine Kleinunternehmer seid, könnt ihr die jeweils ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend machen.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 23

Hallo,
es sind "gewerbliche Veranstalter", keine Stadt, wenn mit "Stadt" die Stadtverwaltung gemeint sein sollte...
dann werden wir wohl geänderte Rechnungen anfordern...wir sind "natürlich" keine Kleinunternehmer, denn dann wären wir ja in der Rubrik "Vorsteuer" nicht richtig *g*...
vielen Dank und viele Grüße
ladylu
Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

... mit Stadt ist nicht die Stadtverwaltung, sondern wirklich der Standort gemeint.
Wir haben die Erfahrung gemacht, das die Standgebühren in den einzelnen Städten unterschiedlich behandelt wird. Also in Musterdorf wird immer die Umsatzsteuer von dem Veranstalter voll ausgewiesen. In Kleinkleckersdorf wird gar keine Steuer ausgewiesen ....

Immer wenn man glaubt, man hat schon alle möglichen Varianten gesehen, kommt eine neue hinzu. Da gibt es leider kein Schema F.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 23

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich habe nun bei einer Rechnung die "korrekte" noch angefordert.
Leider ist die gute Frau "Kleinunternehmerin" und somit fällt der Vorsteuerabzug auch weg...

doch ein Beispiel für die "vielen Varianten...

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