Vorsteuerabzug, die den Gewinn vermindert?
Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.
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#1 Tue Sep 30, 2008 11:46 am
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Vorsteuerabzug, die den Gewinn vermindert? |
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#2 Wed Oct 01, 2008 10:14 am
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Beiträge: 26
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schaut euch die Rechnungen für die Standgebühren genauer an. Die sind im allgemeinen von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Stadt A ist die Umsatzsteuer voll ausgewiesen, in Stadt B sind bspw. 25% der Gebühr umsatzsteuerpflichtig, die restl. 75% nicht. In Stadt C dagegen, kann gar keine Steuer ausgewiesen sein. Wenn ihr keine Kleinunternehmer seid, könnt ihr die jeweils ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend machen. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl |
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#3 Wed Oct 01, 2008 4:43 pm
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Mitglied
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Beiträge: 23
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es sind "gewerbliche Veranstalter", keine Stadt, wenn mit "Stadt" die Stadtverwaltung gemeint sein sollte... dann werden wir wohl geänderte Rechnungen anfordern...wir sind "natürlich" keine Kleinunternehmer, denn dann wären wir ja in der Rubrik "Vorsteuer" nicht richtig *g*... vielen Dank und viele Grüße ladylu |
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#4 Wed Oct 08, 2008 10:57 am
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Administrator
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Beiträge: 26
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Wir haben die Erfahrung gemacht, das die Standgebühren in den einzelnen Städten unterschiedlich behandelt wird. Also in Musterdorf wird immer die Umsatzsteuer von dem Veranstalter voll ausgewiesen. In Kleinkleckersdorf wird gar keine Steuer ausgewiesen .... Immer wenn man glaubt, man hat schon alle möglichen Varianten gesehen, kommt eine neue hinzu. Da gibt es leider kein Schema F. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl |
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#5 Fri Oct 10, 2008 7:23 am
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Beiträge: 23
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Ich habe nun bei einer Rechnung die "korrekte" noch angefordert. Leider ist die gute Frau "Kleinunternehmerin" und somit fällt der Vorsteuerabzug auch weg... doch ein Beispiel für die "vielen Varianten... |
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