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#1 Sat Oct 04, 2008 5:51 pm
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Mitglied
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Beiträge: 3
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Hallo und guten Abend! Leider habe ich in den anderen Beiträgen nichts Passendes zu meinen "Fall" gefunden, daher hier mein Problem: Möchte in Kürze ein Gewerbe anmelden (Wäscheservice für Gastronomie- Betriebe). Zu diesem Zweck möchte ich einen Kellerraum unseres Hauses umgestalten (Fliesen verlegen, Wände neu streichen) und nutzen (ausschließlich zu diesem Zweck). Das Haus ist Eigentum meines Ehemannes (wurde vor unserer Hochzeit errichtet, mein Name erscheint nirgends). Nun meine Frage: Abschreibungen auf den Raum als Betriebsausgaben sind in diesem Fall doch nicht möglich, oder? Falls nein, könnte ich den Raum als Betriebsausgabe geltend machen (incl. anteilig die Nebenkosten), wenn mein Ehemann mir den Raum "vermietet"? Sind auch die Kosten für die Fliesen und die Wandfarbe absetzbar? Vielen Dank für eine Antwort und noch ein schönes Rest- Wochenende! « Zuletzt durch Torsten am Tue Mar 24, 2009 8:36 am bearbeitet. »
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#2 Sun Oct 05, 2008 1:32 pm
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Moderator
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Beiträge: 1288
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Hallo, also bevor Sie die steuerrechtliche Seite klären, sollten Sie sich besser um die gewerberechtliche und beaurechtliche Seite kümmern. Hier gibt es teilweise viele Auflagen zu erfüllen und viele Hürden zu meistern. Also zuerst zum nächsten Gewerbeamt und ggf. zusätzlich Bauamt und sich dort erkundigen, ob Sie das was Sie vorhaben in dieser Art und Weise dort wo Sie es vorhaben auch betreiben dürfen. Danach - entweder sich über die deutschen Gesetze und Behörden ärgern - oder steuerliche Fragen noch mal stellen. Gruß Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deHinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden. Für eine konkrete Einzelberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Oct 06, 2008 7:41 am
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 3
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Hallo nochmal, vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Ich glaube, ich habe mich da ein bischen blöd ausgedrückt Mein Vorhaben beschränkt sich auf Bügeln mit einer für Privathaushalte üblichen Mangel und einer normalen Bügelstation - mein Text hat sich wohl ein bischen wie Wäscherei in größerem Stil angehört - SORRY! Habe heute sicherheitshalber nochmal beim Bau- und Gewerbeamt nachgefragt - die sehen da keine Hinderungsgründe. Daher nochmal meine Frage: Kann mein Mann mir einen Kellerraum "vermieten"? Oder wird das unter Eheleuten nicht anerkannt? Wie sieht es mit den Kosten für die Fliesen und die Wandfarbe aus? Vielen Dank für eine Antwort! Viele Grüße aus Unterfranken!
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#4 Mon Oct 06, 2008 5:38 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo, gratulation zum Erreichen der ersten Etappenziele. Eine Vermietung des einen Raums für den anteiligen Abzug der Gebäudekosten (Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Grundsteuer, etc.) ist vom Grundsatz her möglich und zulässig - aber erfahrungsgemäß viel Verwaltungsaufwand für einen verhältnismäßig niedrigen Steuervorteil. Sofern keine hohen Finanzierungskosten (Zinsen) fürs Haus mehr anfallen, ist es einfacher die "Mietnebenkosten", also die Kosten die überlicherweise anteilig vom Mieter getragen werden, einfach anteilig als Betriebsausgaben zu erfassen. Die Renovierungskosten des Raums sind sowieso abzugsfähig. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Tue Oct 07, 2008 12:11 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 3
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...vielen Dank für Ihre Antwort, das hat mir schon sehr weiter geholfen Ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich nun doch noch ein weiteres Anliegen habe, denn Ihre Antwort hat jetzt für mich noch zwei weitere Fragen aufgeworfen: Sie schreiben von einem hohen Verwaltungsaufwand, der entsteht, wenn ich mit meinem Ehemann einen Mietvertrag schließe für besagten Kellerraum in seinem Haus. Ich gehe mal laienhaft davon aus, dass Sie damit die Beantragung der Nutzungsänderung des Raumes bei der Baubehörde meinen und die Veränderung der Grundsteuer, die sich daraus ergibt? Ich dachte, dass mein Mann die oben erwähnte Nutzungsänderung in jedem Fall beantragen muss, wenn ich den Raum gewerblich nutze, wenn auch nur sehr geringfügig (Arbeitsstunden täglich 2-3 Stunden, da ich drei Kinder habe). Falls wir auf die Sache mit dem Mietvertrag verzichten, bleiben uns dann auch die oben erwähnten Anträge erspart, da ich den Raum ja nur geringfügig nutze, kein Kundenverkehr stattfindet und auch baulich nichts verändert wird - kann ich das so verstehen? Zitat Sofern keine hohen Finanzierungskosten (Zinsen) fürs Haus mehr anfallen, ist es einfacher die "Mietnebenkosten", also die Kosten die überlicherweise anteilig vom Mieter getragen werden, einfach anteilig als Betriebsausgaben zu erfassen. "Gebäudekosten" wie Abschreibung etc. kommen ja für mich eher nicht in Frage, da ich ja kein Teileigentümer des Hauses bin, oder? Daher auch meine "Idee" mit der Miete... Ich hoffe, ich hab jetzt nicht alles durcheinander geworfen! Gruß
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#6 Mon Oct 13, 2008 8:09 pm
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Mitglied
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Beiträge: 4
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Hallo, das wuerde mich jetzt auch interessieren. Meine Frau ist freiberuflich tätig und hat sich im OG (getrennte Wohnung) Ihr Buero eingerichtet. Die Wohnung ist zu beinahe 100% finanziert. Macht es in diesem Fall Sinn, einen Mietvertrag abzuschliessen, oder wie kann das Buero ansonsten abgesetzt werden ? Gruss Frank Huber
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#7 Sun Mar 22, 2009 9:45 pm
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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 4
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Hallo, gehts in diesm Topic nicht mehr weiter ? Gruss Frank
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#8 Tue Mar 24, 2009 8:36 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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nö, scheinbar nciht, bitte neues thema mit neuer frage eröffnen.
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#9 Sun Mar 29, 2009 8:51 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Hallo, keine sofortigen Antworten bedeutet nicht gleichzeitig das Aus eines Themas - bedenken Sie - die Antworten sind kostenlos und werden daher in der Freizeit (siehe Datum und Uhrzeit) erstellt. Für schnelle Antworten verwenden Sie meine E-Mail-Adresse (über die meine Homepage), dann ist das Ganze aber kostenpflichtig. Zurück zum Thema - mit Verwaltungsaufwand war unter anderem gemeint, Abschluss Mietvertrag, monatliche Mietzahlung auf eigenes Konto des Ehegatten, zusätzliche Einkunftsermittlung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung (bei Erstellung durch Steuerberater = zusätzliche Kosten). Das Baurecht ist hiervon vollkommen unabhängig zu sehen. Zum Baurecht kann ich keine Auskunft geben, dies ist allgemeine Rechtsberatung und keine Steuerberatung - einfach beim Bauamt direkt nachfragen. Zur Frage von edd01:Ja, in Ihrem Fall dürfte eine Vermietung steuerlich vorteilhaft sein. Es Bedarf einer Einzelfallbetrachtung und -berechnung. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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