Betriebsausgaben


Arbeitszimmer in Wohnung / GmbH

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Aug 2006
Beiträge: 2

Hallo,

Ich habe eine 1-Mann-GmbH. Meine Firmenanschrift (wie beim Amtsgericht hinterlegt) besteht nur aus einem Briefkasten (ja!) im Bürogebäude eines Geschäftsfreundes, welchen ich unentgeltlich nutzen kann. Ich habe also dort keinerlei Bürofläche, bezahle auch keinerlei Miete für Geschäftsräume.

Meine Arbeit verrichte ich entweder zuhause (zu ca. 30 - 40 %) oder bei meinen Auftraggebern vor Ort (entspr. ca. 60 - 70 %). Ich habe eine 2-Zimmer-Wohnung zur Miete. Ein Zimmer nutze ich ca. zur Hälfte für meine Tätigkeit. Kunden empfange ich dort nur selten (kann aber schon vorkommen).

Inwieweit kann ich anteilig Miete und Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen? Insbesondere die Stromrechnung ist wegen der Computer weit höher als sie es sonst wäre. Inwieweit kann ich Getränke (Wasser, Kaffee, usw.) für gelegentliche geschäftliche Besucher als Betriebsausgaben geltend machen?

Danke im voraus für Ihre Hilfe.

--Torsten
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 203

Zitat
Inwieweit kann ich anteilig Miete und Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen?

Dazu bitte den Beitrag Arbeitszimmer lesen. IM Allgemeinen können die Kosten schon anteilig angesetzt werden. Im Zweifel aber bitte einen STeuerberater fragen.
Zitat
Inwieweit kann ich Getränke (Wasser, Kaffee, usw.) für gelegentliche geschäftliche Besucher als Betriebsausgaben geltend machen?

Dazu ist der Artikel Repräsentationsaufwendungen gut.
http://www.betriebsausgabe.de/repraesentationskosten-73.html
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Aug 2006
Beiträge: 2

Bezüglich des Arbeitszimmers hat meine Steuerberaterin schon abgewunken. Schade.

Die Hinweis auf die Repräsentationskosten war sehr gut. Dieser Begriff war mir nicht bekannt.

Vielen Dank für die Information.

--Torsten

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