Ich habe eine 1-Mann-GmbH. Meine Firmenanschrift (wie beim Amtsgericht hinterlegt) besteht nur aus einem Briefkasten (ja!) im Bürogebäude eines Geschäftsfreundes, welchen ich unentgeltlich nutzen kann. Ich habe also dort keinerlei Bürofläche, bezahle auch keinerlei Miete für Geschäftsräume.
Meine Arbeit verrichte ich entweder zuhause (zu ca. 30 - 40 %) oder bei meinen Auftraggebern vor Ort (entspr. ca. 60 - 70 %). Ich habe eine 2-Zimmer-Wohnung zur Miete. Ein Zimmer nutze ich ca. zur Hälfte für meine Tätigkeit. Kunden empfange ich dort nur selten (kann aber schon vorkommen).
Inwieweit kann ich anteilig Miete und Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen? Insbesondere die Stromrechnung ist wegen der Computer weit höher als sie es sonst wäre. Inwieweit kann ich Getränke (Wasser, Kaffee, usw.) für gelegentliche geschäftliche Besucher als Betriebsausgaben geltend machen?
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
--Torsten
