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#1 Wed Oct 08, 2008 9:34 am
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Hallo, vielen Dank für die Erklärung der "Periode 13" unter "Reisekosten"... mit diesen Abschlußbuchungen komme ich noch nicht wirklich klar. Ich habe gelesen (Haufe), dass die GWG im laufenden Jahr auf das Konto "Geringwertige Abschlußbuchungen" und erst am Jahresende auf das Konto "Abschreibung GWG" gebucht wird. Das verwirrt mich 1. weil ich nicht weiß, ob ich die Buchung einfach ändern soll oder ob dies erneut irgendwo anders gebucht wird. 2. Warum die "GWG", z. B. unter 150 € dann doch auf die "Abschreibung GWG" gebucht werden sollen? Hilfe!!! Vielen DANK!!
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#2 Wed Oct 08, 2008 9:52 am
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Administrator
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Beiträge: 26
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... schreib doch kurz mal auf, wie du bis jetzt gebucht hast. Wir dröseln das dann auf. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl
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#3 Wed Oct 08, 2008 9:57 am
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Beiträge: 23
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...ich habe z. B. Büroeinrichtungen (Schränke) unter 150 € unter "Geringwertige Wirtschaftsgüter" gebucht. Ein kl. Kopierer (ist "selbstständig") incl. Drucker u. Scanner auch darunter, obwohl der - wie ich nun nachgelesen habe, unter "Werkzeuge u. Kleingeräte" oder so gehört, weil unter 60 €. Das ist eigentlich die "ganze GWG-Geschichte"... nur mit diesen "Abschlußbuchungen" stehe ich wohl auf dem Schlauch... Vielen Dank und Grüße von ladylu
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#4 Wed Oct 08, 2008 9:58 am
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...ich arbeite mit büro easy...das noch bemerkt...
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#5 Wed Oct 08, 2008 10:51 am
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Administrator
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Beiträge: 26
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Zitat Büroeinrichtungen (Schränke) unter 150 € unter "Geringwertige Wirtschaftsgüter" gebucht. o.k. Kopierer kann auf Werkzeuge umgebucht werden, wenn nicht: Auf dem Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro" stehen jetzt bspw. folgende WG 1. Büroschrank 100,00 EUR 2. Kopierer 45,00 EUR Die daraus folgende Abschlussbuchung zum 31.12. lautet: Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (SKR04 Konto 6520) an Geringwertige WG bis 410 Euro (SKR 04 Konto 0670) = 145,00 Euro Zitat 2. Warum die "GWG", z. B. unter 150 € dann doch auf die "Abschreibung GWG" gebucht werden sollen? Weil die Kosten für den Büroschrank nur über die Abschreibung eine Betriebsausgabe werden. Liegen die Anschaffungskosten des WG unter 410 Euro, kann das WG im ersten Jahr voll abgeschrieben werden, d.h. die Kosten müssen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl
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#6 Wed Oct 08, 2008 11:20 am
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Beiträge: 23
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vielen Dank erstmal... ...also ist die Abschlußbuchung eine separate Buchung und erscheint dann auch nicht doppelt? Ich dachte, so bald ich den Beleg gebucht habe, ist es eine Betriebsausgabe... *nochetwasverwirrend*
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#7 Wed Oct 08, 2008 11:38 am
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Administrator
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Zitat Ich dachte, so bald ich den Beleg gebucht habe, ist es eine Betriebsausgabe... Solange gleich ein Kostenkonto bebucht wird, wie bspw. Telefonkosten, stimmt das auch. Bei WG die dazu bestimmt sind, dem Betrieb längerfristig zu dienen (Anlagevermögen), passiert das eben nur über die Abschreibung. Wenn du dir einen PC für 1.500 EUR kaufst, nutzt du den längerfristig. Die 1.500 EUR gehen dann nicht sofort im Jahr der Anschaffung in die Kosten, sondern müssen auf die Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Das Sonderwahlrecht bei GWG gilt nur noch bis 31.12.07, danach ist wieder alles anders. Also Abschlussbuchung machen und vergessen. _______________ Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert... Klaus Zankl
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#8 Fri Oct 10, 2008 7:45 am
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..vielen Dank...alles etwas verwirrend, aber ich habe es nun gebucht und hoffe, auch richtig... Grüße von ladylu
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