vielleicht kann jemand eine grundsätzliche Frage beantworten:
Zählen Dinge, die man als Gesellschafter/Büroinhaber selbst verbraucht, zu den vorsteuerabzugsberechtigten Betriebsausgaben?
Gemeint sind Kaffee, Getränke, WC-Papier, Spülmittel, Brötchen, ......
(Oder sind z.b. eigenverzehrte Lebensmittel "eigene" Bewirtungskosten und nur teilweise als Betriebsausgabe anzurechnen?)
Wie sieht es z.B. mit dem Computer aus, den man auch für die private Korrespondenz nutzt?
Wir sind 2 Freiberufler in GbR ohne Angestellte und ohne Steuerberater.

