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Betriebsausgaben


Sind Dinge, die ein Büroinhaber selbst verbraucht, BA?

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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 1

Hallo,

vielleicht kann jemand eine grundsätzliche Frage beantworten:

Zählen Dinge, die man als Gesellschafter/Büroinhaber selbst verbraucht, zu den vorsteuerabzugsberechtigten Betriebsausgaben?
Gemeint sind Kaffee, Getränke, WC-Papier, Spülmittel, Brötchen, ......
(Oder sind z.b. eigenverzehrte Lebensmittel "eigene" Bewirtungskosten und nur teilweise als Betriebsausgabe anzurechnen?)

Wie sieht es z.B. mit dem Computer aus, den man auch für die private Korrespondenz nutzt?

Wir sind 2 Freiberufler in GbR ohne Angestellte und ohne Steuerberater.
Moderator
Registriert: Jan 2007
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Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

sol ich mein Bedauern oder meine Verwunderung aussprechen.

Zwei Personen - eine Gesellschaft - KEIN Berater???

Geld spart man, in dem man sich im Voraus von einem qualifizierten Berater beraten lässt. Diese Kosten und Vorsteuer sind steuerlich abzugsfähig.

Zitat
Zählen Dinge, die man als Gesellschafter/Büroinhaber selbst verbraucht, zu den vorsteuerabzugsberechtigten Betriebsausgaben?

Ja, ja auch der Computer.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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