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Betriebsausgaben


Private Telefon-/Internetkosten

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6

Hallo zusammen,

ich habe einen privaten Telefonanschluss (Internet- und Festnetzflaterate) und möchte einen Teil dieser Ausgaben nun als Betriebsausgabe ausweisen (bspw. 30%).

Ist dies prinzipiell möglich und ist es dabei schädlich, dass der Anschluss auf den Namen meiner Frau läuft?

Viele Grüße, Zito
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 23

Hallo,
das ist möglich, ich habe es auch gemacht mit 20 % (ist aber noch nicht vom FA abgesegnet). In der "Fachliteratur" heißt es immer 20 - 30 %, kommt eben darauf an...und ohne Vorsteuer-Abzug.

Allerdings läuft der Anschluß auf unser beider Namen, die Gesellschaft aber nicht, sondern auf meinen und noch einer anderen Person.
Da kann ich leider nicht sagen, ob Ihr Fall in diesem Punkt O.K. ist.

Viele Grüße
ladylu
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6

Hallo ladylu,

vielen Dank für die schnelle Hilfe! Mal sehen, ob's das FA akzeptiert...

Viele Grüße, Zito
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

sofern Sie Ihr Unternehmen hauptberuflich betreiben sind die Telekommunikationskosten insgesamt zu 100 % abzugsfähig und es wird in der Regel ein jährlicher Privatanteil von netto 300 Euro gegengerechnet.

Sind Sie nebenberuflich selbständig, dann kommt es auf die Glaubhaftmachung Ihres betrieblichen Anteils an. Ggf. für einen repräsentativen Zeitraum (z. B. drei Monate) einen Einzelgesprächsnachweis mit entsprechenden Vermerken beruflich oder privat führen.

Zitat
Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall eines Arbeitnehmers:
Fallen einem Arbeitnehmer erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telefonkosten an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 € im Monat als Werbungskosten anerkannt werden. Wollen Sie jedoch höhere Aufwendungen geltend machen, müssen Sie den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im einzelnen nachweisen. Der so ermittelte berufliche Anteil kann dann für das ganze Jahr angesetzt werden. Als Nachweis reicht die Telefonrechnung mit Einzelnachweis, aus der die beruflichen Gespräche ersichtlich sind. Werden die Gespräche in der Telefonrechnung nicht einzeln aufgeführt, sind zusätzlich detaillierte Aufzeichnungen über die geführten Gespräche zu führen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6

Vielen Dank für die Ergänzung!
Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 67

Also kann, wenn man nebenberuflich selbstständig ist, keinen Pauschalbetrag nennen?
Nur bei hauptberuflicher Selbstständigkeit oder bei einem Arbeitnehmer.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

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bei nebenberuflicher Tätigkeit gibts keine Pauschalen, die Arbeitnehmerregelungen kann man ggf. sinngemäß anwenden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 7

Sehr gute Infos!!
Mitglied
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 10

Kann ich pauschal 20 € Telefonkosten geltend machen ohne die Rechnung vorzulegen?
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

nein
Zitat
... ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 € im Monat ...
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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