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#1 Mon Oct 20, 2008 9:31 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
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Hallo, wir benötigen Hilfe bei der ordnungsgemäßen Buchung der Ebay-Rechungen. Sitz der Firma ist Luxemburg und dort fallen 15% Steuern an. Wir besitzen eine Umsatzsteuer-ID.Nr. und bekommen somit die Ebay-Rechungen ohne Ausweis der Vorsteuer. Die von Ebay in Rechnung gestellten Leistungen (es sind doch innergemeinschaftliche Erwerbe?) sind Gebühren, die für den Verkauf von Ware anfällt die auf dem Ebayportal angeboten werden. Aber Erwerbe aus dem innergemein- schaftlichen Verkehr sind ja Umsatzsteuerpflichtig und gleichzeitig kann doch die Vorsteuer in Abzug gebracht werden? Oder nicht? Aber sind die Gebühren nicht Betriebs- ausgaben im Sinne von Shopgebühren. Unter innergewerbliche Erwerbe haben wir eigentlich den reinen Wareneinkauf vermutet. Danke für die Hilfe im voraus.
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#2 Sun Oct 26, 2008 5:44 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, "also, wenn wir Birnen vom Apfelbaum ausgraben, können wir dann das Kraut von den Kartoffeln essen?"Scherz beiseite und mal alles schön langsam: 1. Egal wie die Ebay-Kosten genannt werden (z. B. Gebühren), sofern es sich um einen betrieblichen Verkauf handelt, stellen sie steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auf welches Buchhaltungskonto man diese bucht ist im Prinzip egal (Gebühren, Shopgebühren, Verkaufskosten, EDV-Kosten - es gibt viele denkbare Möglichkeiten), Hauptsache immer auf das gleiche Sachkonto. 2. Eine inner gemeinschaftlicher Erwerb liegt nur bei einer Lieferung vor. Das heißt, es muss Ware von einem EU-Land nach Deutschland geliefert werden. Besteht die Leistung hingegen in einer sogenannten Sonstigen Leistung (Dienstleistung) liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. 3. Bei den Leistungen von Ebay handelt es sich im Prinzip um eine "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung", also insgesamt um eine Dientsleistung/Sonstige Leistung und keine Lieferung, damit auch keinen innergemeinschaftlichen Erwerb. 4. Die Rechnungen von Ebay werden zunächst einfach, ohne Umsatzsteuer, in voller Höhe auf Kosten gebucht. 5. Aufgrund einer speziellen Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes (§ 13b UStG) sind diese Ebay-Rechnung jedoch der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für die Leistungen von Ebay ist vom Leistungsempfänger in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als zu zahlen zu erklären und gleichzeitig in der selben Voranmeldung als Vorsteuer abzuziehn, so dass sich per Saldo keine Zahllast ergibt. Vom Prinzip her ist diese Regelung der für den innergemeinschaftlichen Erwerb ähnlich, aber unter anderen Voraussetzungen. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt die Erfassung in den Zeilen 48 und 58 (Felder 52/53 + 67). _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Oct 27, 2008 9:09 am
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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 4
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Hallo Herr Kexel, vielen Dank für Ihre Ausführung. Wir haben Sie verstanden. Grus U.
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agnes
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#4 Tue Mar 10, 2009 4:22 pm
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Gast
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Das hab ich jetzt auch verstanden .. Diese Ebay Frage hab ich mir auch schon öfters gestellt... gut
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#5 Fri May 07, 2010 5:46 pm
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Mitglied
Registriert: May 2010
Beiträge: 1
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Hallo Herr Kexel, ich war Selbständig (Vorsteuer abzugsberechtigt, keine USt ID !), musste August 09 aufgeben. Habe diverse Anlagegüter über Ebay verkauft und habe Rechnung von Ebay mit Auktionsgebühr usw. vorliegen. In der Rechnung ist keine USt. ausgewiesen. Wenn ich Sie nach obigem Text richtig verstanden habe, muss ich aus dem Rechnungsbetrag 19% herausrechnen (oder draufrechnen ? ) und als USt.-Schuld ausweisen und gleichzeitig den selben Betrag als Vorsteuer geltend machen ? Bitte um Hilfe und Danke im voraus. mfg manni
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#6 Sun May 16, 2010 4:30 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... ja, richtig verstanden Zitat ... muss ich auf ded Rechnungsbetrag 19% draufrechnen und als USt-Schuld ausweisen und gleichzeitig den selben Betrag als Vorsteuer geltend machen.
_______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#7 Fri Mar 11, 2011 8:01 pm
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Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 1
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Bis hierhin habe ich es jetzt auch gut verstanden. In der Vorsteueranmeldung Zeile 27 muß man seinen kompletten Umsatz ausweisen damit die Steuer berechnet wird. Muß ich nun hier die Ebaykosten abziehen da sie ja ansonsten wieder mit in die Umsatzsteuer einbezogen werden. Also nurnoch Umsatz-Ebaykosten in Zeile 27 eintragen. Wird mit Paypalgebühren genauso wie mit Ebaygebühren umgegangen? danke im Vorraus
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#8 Tue Mar 15, 2011 8:01 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1278
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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... noch mal, die Einnahmen aus inländischen Ebay-Verkäufen sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter der Zeile 27 eintragen (Nettowert = Feld Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuerund Mehrwertsteuer = Feld Steuer). Es werden keine Kosten abgezogen. Die Ebay- oder auch PayPal-Kosten sind in der Zeile 48, Kennziffer 46, einzutragen. Auf diesen Betrag 19 % berechnen und diese Steuer sowohl in der Zeile 48, Kennziffer 47, also auch in der Zeile 58, Kennziffer 67, eintragen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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