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Betriebsausgaben


äußerliche Veränderungen absetzbar?

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 1

Hallo,

ich habe vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage, aber ich habe bisher keine Antwort gefunden und für mich wäre es sehr wichtig.

Ich arbeite als Model und Messehostess. Derzeit überlege ich meine Haare verlängern zu lassen und eine Wimpernverlängerung durchführen zu lassen. Einige Kolleginnen von mir haben dies durchführen lassen und werden seitdem wesentlich besser gebucht.

Natürlich finde ich es auch hübsch, aber hauptsächlich möchte ich es wegen dem Job machen.

Werden diese Ausgaben als Betriebsausgaben anerkannt?

Außerdem würde es mich interessieren, ob ich andere Aufwendungen, wie z.B. Maniküre, Haarfärbungen etc. die ich durch meinen Beruf regelmäßig durchführen lassen muss, absetzen kann.



Vielen Dank für die Hilfe vorab.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

ein - im warsten Sinne des Wortes - schönes Thema.

Grundsätzlich sind Ihre beruflichen Kosten nicht einwandfrei von den privaten zu trennen. Somit wären die Kosten grundsätzlich dem Privatbereich zuzuordnen, da nicht trennbar.

Wenn Sie sich gezielt für einen Auftritt "verschönern" lassen, dann stellen diese Kosten in voller Höhe Betriebsausgaben dar.

Bei allgemeinen Kosten ist die Differenzierung schwieriger. In Anlehnung an die Rechtsprechung zur weißen Bluse und dem schwarzen Rock einer Kellnerin (diese Kleidung kann sowohl im betrieblichen, als auch im privaten Bereich getragen werden), haben Sie sicherlich einen höheren Bedarf als die "Durchschnittsfrau", so dass Ihr Mehrbedarf steuerlich abzugsfähig ist.

Soll heißen, alle Aufwendungen stellen zunächst 100 % Betriebsausgaben dar und es ist ein angemessener Privatanteil gegenzurechnen. Im Schätzungswege sollten co meines Erachtens durchaus bis zu 50 % abzugsfähig sein.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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