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Betriebsausgaben


Kauf einer neuen Maschine

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wir sind eine GmbH und werden in jedem Quartal in 2009 eine neue Maschiene kaufen. Es wird immer pro Kunde eine Maschiene benötigt. Die Maschienen liegen bei ca. netto 35.000Euro. Nach unserem Businessplan, werden wir bereits im ersten Jahr einen Gewinn erwirtschaften. Kann ich jetzt am Ende von 2009 meinen Gewinn als Rückstellung oder ähnliches für die neue Maschiene, die im Jan/Feb. 2010 gekauft wird, einbuchen.
Mir geht es darum, dass ich auf jeden Fall in 2010 neue Maschienen kaufen muss.
Ich will natürlich auch versuchen zu vermeiden, dass ich in 2009 Gewerbesteuer auf meinen Gewinn zahlen muss. Der Gewinn erwirtschaftet sich, weil ich die Maschienen abschreiben muss.
Danke für eure Infos.
Petra
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wenn Sie Handel mit Maschinen betreiben, stellen diese Umlaufvermögen und kein Anlagevermögen dar. Mit der Folge, dass normale Abschreibungen nicht möglich sind. Ebenso kann kein Investitionsabzugsbetrag für geplante künftige Anschaffungen geltend gemacht werden.

Dies alles geht nur bei Maschinen die für die eigene Produktion und nicht für den Verkauf bestimmt sind.

Wenn Sie eine tatsächlich Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH führen, empfehle ich Ihnen sich grundsätzlich Ihren Rat von Ihrem Steuerberater und nicht bei irgendwelchen Internetforen zu holen, selbst wenn es auch ab und an - wie dieses - gute Foren gibt.

Rund um die GmbH sind unzählige formelle Besonderheiten zu beachten, die man nur dann beherrschen kann, wenn man sich Tag täglich mit dieser Matherie befasst - wie dies zum Beispiel in unserer Kanzlei der Fall ist.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7

Hallo Herr Kexel,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir betreiben keinen Handel mit den Maschinen. Sie dienen der Energiegewinnung und bleiben in meinem Besitz.
Momentan sind wir noch am Businessplan das "Geschäft" an sich soll erst noch starten. Wir wollten vorab gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, für künftige Anschaffungen, die im neuen Wirtschaftsjahr erfolgen sollen, im alten Wirtschaftsjahr etwas dafür geltend gemacht werden kann.
Viele Grüße
Petra
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bleiben die Maschinen im Besitz der GmbH, dann kann diese bereits in Vorjahren einen den steuerlichen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag, von bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten, in Anspruch nehmen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Tue Oct 28, 2008 8:48 am bearbeitet. »

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