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#1 Tue Oct 28, 2008 12:19 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 4
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Hallo zusammen, in unserer Firma wurde eine Person zu einer Schulung geschickt, die (noch) nicht bei uns angestellt ist. Möglicherweise wird diese Person in naher Zukunft eingestellt. Wie sind die Schulungskosten, die für diese Person entstehen zu buchen? Macht es ein Unterschied, ob die Einstellung erfolgt oder nicht erfolgt?
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#2 Sun Nov 02, 2008 5:14 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Aus meiner Sicht eine betriebliche Ausgabe, da betrieblich veranlasst. Näheres könnte Steuerberater Kexel schreiben oder ihr eigener Steuerberater.
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#3 Mon Nov 10, 2008 7:32 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, sofern es sich bei dieser Person um keinen nahem Angehörigen des Betriebsinhabers und/oder Geschäftsführers handelt, sind es Ausbildungskosten für einen künftigen Arbeitnehmer, die als Ausbildungskosten/Fortbildungskosten im Bereich Sonstige Personalkosten gebucht werden sollte. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#4 Tue Nov 18, 2008 10:08 am
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 4
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Danke für die Informationen!
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