logo
Betriebsausgaben


Ende der Kleinunternehmer-Regelung

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 16

Hallo liebe Spezialisten,

da der "Zeitpunkt der Leistung" für den Vorsteuerabzug so wichtig ist, würde ich gerne wissen, ob dieser auch Einfluss auf folgende Konstellation hat:
Im Jahr 2008 besteht für den Käufer Kleinunternehmer-Regelung, ab 2009 besteht Umsatzsteuerpflicht mit Vorsteuerabzug. Eine Computer wird im Dezember 2008 vom Käufer angezahlt und im Januar 2009 geliefert und restbezahlt. Kann die Vorsteuer im Januar 2009 für den gesamten Preis oder nur für die Restzahlung geltend gemacht werden?
Wie verhält es sich im Umkehrfall, wenn im Dezember 2008 ohne Vorsteuererstattung ein Computer gekauft und bezahlt wurde, dann aber im Januar 2009 wegen Defektes gegen Kaufpreisrückzahlung zurückgegeben wird? Muss dann der Käufer aus der Erstattung Umstatzsteuer abführen?.
Über eine Aufklärung würd eich mich sehr freuen und bedanke mich im voraus.
Norbert
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

1. Im Januar 2009 kann nur die Vorsteuer aus der Restzahlung geltend gemacht werden.

2. Da der ursprängliche Kauf rückgängig gemacht wird, ist keine Vorsteuerkorrektur erforderlich.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Seite: 1

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software