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#1 Sat Nov 01, 2008 5:59 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6
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Hallo zusammen, vor etwa zwei Monaten habe ich mir ein Auto gekauft, welches dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Meine Frage nun: Kann ich dafür eine Ansparabschreibung in meiner Steuererklärung 2007 (die ich gerade mache :-)) bilden, oder geht das nicht mehr, weil das Auto schon gekauft wurde? Vielleicht kann ja jemand helfen... Schönes WE an alle, Zito
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#2 Sun Nov 02, 2008 5:38 pm
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Moderator
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Hallo, Voraussetzung für den neuen Investitionsabzugsbetrag ist unter anderem, dass er ausschließlich oder fast ausschließlich (= mindestens 90 %) betrieblich genutzt wird. Dies ist bei einem PKW in der Regel nicht der Fall, so dass von daher bereits ein Investitionsabzugsbetrag nicht möglich ist. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Mon Nov 03, 2008 7:51 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6
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Hallo Herr Kexel, vielen Dank für die Antwort. Die Nutzung ist schon zu etwa 90% betrieblich - ob es vielleicht doch etwas weniger ist, müsste ich nochmal prüfen. Wäre unter dieser Voraussetzung der Ansatz des Investitionsabzugs in Ordnung? Viele Grüße, Zito
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#4 Wed Nov 05, 2008 7:10 pm
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Moderator
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Hallo, Zitat Die Nutzung ist schon zu etwa 90% betrieblich Unter dieser Voraussetzung ist ein Investitionsabzugsbetrag möglich. Der Umfang der betrieblichen Nutzung sollte in diesem Fall durch ein Fahrtenbuch, welches zumindest über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten zu führen wäre besser komplett für das Jahr der Anschaffung und das Folgejahr, später nachgewiesen werden. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Wed Nov 12, 2008 2:10 pm
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Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 6
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Vielen Dank, Herr Kexel. Also ich mir hab das ganze nochmal angesehen und denke, dass das Kfz wie gesagt zu ca. 90 % betrieblich genutzt wird. Leider habe ich wenig Erfahrung mit dem FA und frage mich nun, was denn passiert, wenn die Nutzung nun später doch etwas weniger betrieblich sein sollte (ich meine, wer weiß schon, wie das ganze in einem Jahr aussieht...)? Wird der Betrag dann einfach gewinnerhöhend aufgelöst, wie das ja der Fall ist, wenn ich das Gut nicht anschaffe? Viele Grüße, Zito
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#6 Sun Nov 16, 2008 7:28 pm
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Moderator
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Ja. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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