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#1 Thu Aug 31, 2006 1:56 pm
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Mitglied
Registriert: Aug 2006
Beiträge: 1
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Mehrere Fragen: Kann die Sonderabschreibung von 20% bei Auflösung einer Ansparabschreibung im Jahr der Auflösung vollständig beansprucht werden oder muss dies über fünf jahre verteilt werden? Wie sieht es dann mit den regulären Abschreibungen aus? z.B. 6 Jahre Abschreibung für ein Auto? Kann dann im ersten Jahr 16,6 % reguär und die Sonderabschreibung (oder Teile davon) abgeschrieben werden?  :  :
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#2 Mon Oct 09, 2006 1:41 pm
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Man kann die vollen 20% in einem JAhr nutzen. MAn muss also nicht auf 5 JAhre aufteilen. Denke ich. Bitte dazu explizieter einen Steuerberater fragen. Zitat Wie sieht es dann mit den regulären Abschreibungen Es kann natürlich nicht mehr abgeschrieben werden, als da ist. Daher wird für den Rest eine sogenanter Restwert ermittelt, der dann weiter abgeschrieben wird. Nähres dazu unter: http://www.gruenderlexikon.de/restwertabschreibung-617.html
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#3 Wed Apr 23, 2008 9:04 am
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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197
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Bitte die neuen Regelungen zur Ansparabschreibung unter http://www.betriebsausgabe.de/ansparabschreibung-93.html beachten.
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#4 Sat May 31, 2008 6:32 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Hallo, zur Ergänzung: Innerhalb des Fünfjahreszeitraums bleibt die Höhe der neben der Sonderabschreibung abzugsfähigen normalen Abschreibung unverändert, erst nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums wird der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt. Mit freundlichen Grüßen Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.de
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