| Autor |
Beitrag |
|
|
#1 Fri Nov 14, 2008 10:27 am
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 11
|
Hallo Herr Kexel,
spricht man bei Selbständigen eigentlich auch vom Arbeitszimmer oder wird der Begriff Arbeitszimmer nur bei Arbeitnehmern angewendet?
Stimmt diese Aussage: wenn ein Selbständiger einen Raum seines Hauses zu mehr als 50% betrieblich nutzt, dann gehört der Raum zum Betriebsvermögen und muss aktiviert werden?
Oder reicht es, wenn der U die anfallenden Kosten (Gas, Strom....) anteilig über die m² aufteilt und sofort als Betriebsausgabe erfasst?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
|
|
|
#2 Tue Nov 18, 2008 8:15 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, auch beim Selbständigen spricht man vom häuslichen Arbeitszimmer. Die Regelungen sind die gleichen wie beim Arbeitnehmer. Wird ein häusliches Arbeitszimmer überwiegend betrieblich genutzt, dann stellt es notwendiges Betriebsvermögen dar und ist zu aktivieren, sofern - das Wohnhaus im Eigentum des Unternehmers steht und - der eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteil mehr als ein Fünftel des des gesamten Grundstücks und - mehr als 20 500 Euro beträgt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
|
#3 Wed Nov 19, 2008 9:20 am
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 11
|
Hallo Herr Kexel,
danke für die schnelle Antwort.
Das Arbeitszimmer macht auf jeden Fall weniger als 20% des gesamten Grundstücks aus. Somit ist es nicht aktivierungspflichtig.
Die anfallenden Kosten können dann bspw. über die m² anteilig berechnet werden und als Betriebsausgabe erfasst werden? Gibt es noch eine Begrenzung, wie ehemalig bei den Lehrern, zu beachten?
|
|
|
#4 Sat Nov 22, 2008 1:30 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Hallo, Zitat Die anfallenden Kosten können dann bspw. über die m² anteilig berechnet werden und als Betriebsausgabe erfasst werden? Ja. Zitat Gibt es noch eine Begrenzung, wie ehemalig bei den Lehrern, zu beachten?
Nein - früher ist früher und heute ist heute (Gesetzesänderung ab 2007). _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|
|
|
#5 Wed Dec 31, 2008 1:52 pm
|
|
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 5
|
Was kann man denn alles als Kosten geltend machen. Anteilige Nebenkosten sind klar, aber kann man auch eine Abschreibung geltend machen? Beispiel: Jemand baut ein privates Eigenheim mit einem Arbeitszimmer, das 10% der Fläche ausmacht. Können dann 10% von 2% vom Herstellungspreis abgeschrieben werden?
Danke und Gruß, Rudolf
|
|
|
#6 Sun Jan 04, 2009 6:25 pm
|
|
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
|
Man kann alle Kosten die (anteilig) das häusliche Arbeitszimmer betreffen geltend machen. Hierzu gehört auch anteilige Gebäude-Abschreibung. Weitere Details finden Sie in meinem Lexikon unter http://www.steuernplusberatung.de/html/lexika.htmlStichwort: Arbeitszimmer _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
|