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Betriebsausgaben


Kosten für selbst erstellte Website

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 1

Hallo,
lassen sich zeitwerte Aufwendungen, ohne geldwerten Nachweis für die Erstellung einer eigenen Webpräsenz (Sachverständigenbüro, Freiberufler) buchen bzw. abrechnen?

Welches Konto belaste ich mit den Providerkosten, die 2x jährlich anfallen? Internetkosten ??
a
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

eigene Kosten für die Selbsterstellung einer Website dürfen nicht aktiviert und abgeschrieben werden. Sie stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Erstellt der Unternehmer/Freiberufler die Seite selbst, dann fallen keine Kosten an - also auch keine Buchung.

Providerkosten können auf verschiedene Konten gebucht werden, z.B.
- Internetkosten
- EDV-Kosten
- Bürokosten
- Telekommunikationskosten

Die ersten beiden sind hierbei zu bevorzugen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
agnes
Gast

meiner erfahrung nach wird der provider meist unter EDV-Kosten verbucht, kosten für die erstellung fallen ja nur an wenn die webseite von externen erstellt wurde (wie oben schon erwähnt).
Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2

Hallo,
muss ich bei den Kosten für eine Websiteerstellung nicht auch unterscheiden zwischen a) Programmierungskosten und b) Gestaltungskosten? Oder darf ich alles als EDV-Kosten buchen?
Hätte nämlich bisher angenommen, dass man lediglich die Programmierungskosten als EDV-Kosten buchen kann, die Gestaltungskosten für's Webdesign müssten unter Werbekosten oder so.

Könnt ihr mir hier helfen?

Vielen Dank
Greta
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

"ich dachte, dass ich zur schwarzen Hose nur das weiße Hemd anziehen kann - oder geht doch auch das pinke?"

Wenn Ihr sonst keine Probleme mit euren Betriebsausgaben habt, dann herzlichen Glückwunsch.

Soll bedeuten, es ist vollkommen egal wie Ihr es bucht - ob EDV oder Werbung - Ihr solltet nur stets einheitlich verfahren und wissen was sich unter welchem Oberbegriff für Kosten im Einzelnen verbergen.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2

Hallo Herr Kexel,
so ganz stimmt das ja nicht, denn wenn ich die reine Designleistung (also die Gestaltung) als Werbekosten buche, kann ich diese nicht abschreiben / aktivieren. Sofern ich Sie mit den Programmierkosten zusammen als EDV Kosten buche, kann ich sie (soweit ich mich informiert habe) jedoch sehr wohl abschreiben.

Vielen Dank für Ihr Feedback
Greta Becker
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

wieso wollen Sie unbedingt zur entgeltlichen Anschaffung/Herstellung eines Wirtschaftsguts kommen, um es dann auf mehrere Jahre verteilt abzuschreiben, statt zu sofort in voller Höhe abzugsfähigen Betriebsausgaben?

Ist Ihr Gewinn bzw. sind Ihre Einkünfte in diesem Jahr sehr gering und in den nächsten Jahren viel höher? Wollen Sie über die Abschreibung eine Progressionsverlagerung erreichen?
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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wurstel
Gast

ja wohl eher EDV kosten, denn Internet kosten wären wohl eher der Zugang, vom Büro oder vielleicht sogar Mobil.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

es kommt auf die Sichtweise und/oder Definition an:
"Für den einen ist das Glas halb voll für den anderen halb leer."
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 5

Kexel schrieb
Hallo,

eigene Kosten für die Selbsterstellung einer Website dürfen nicht aktiviert und abgeschrieben werden. Sie stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Erstellt der Unternehmer/Freiberufler die Seite selbst, dann fallen keine Kosten an - also auch keine Buchung.

Providerkosten können auf verschiedene Konten gebucht werden, z.B.
- Internetkosten
- EDV-Kosten
- Bürokosten
- Telekommunikationskosten

Die ersten beiden sind hierbei zu bevorzugen.


Das ist ja interessant. Vielen Dank für die Info. Damit kenne ich mich auch nicht so wirklich aus, weil ich das bis jetzt noch nicht hatte. Ich plane aber auch mir eine eigene Website zuzulegen und da ist die Info sicher nützlich.

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