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#1 Mon Nov 24, 2008 2:48 pm
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Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 1
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Hallo, lassen sich zeitwerte Aufwendungen, ohne geldwerten Nachweis für die Erstellung einer eigenen Webpräsenz (Sachverständigenbüro, Freiberufler) buchen bzw. abrechnen? Welches Konto belaste ich mit den Providerkosten, die 2x jährlich anfallen? Internetkosten ?? a
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#2 Thu Dec 04, 2008 8:17 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, eigene Kosten für die Selbsterstellung einer Website dürfen nicht aktiviert und abgeschrieben werden. Sie stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Erstellt der Unternehmer/Freiberufler die Seite selbst, dann fallen keine Kosten an - also auch keine Buchung. Providerkosten können auf verschiedene Konten gebucht werden, z.B. - Internetkosten - EDV-Kosten - Bürokosten - Telekommunikationskosten Die ersten beiden sind hierbei zu bevorzugen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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agnes
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#3 Thu Mar 19, 2009 12:17 pm
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Gast
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meiner erfahrung nach wird der provider meist unter EDV-Kosten verbucht, kosten für die erstellung fallen ja nur an wenn die webseite von externen erstellt wurde (wie oben schon erwähnt).
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#4 Tue Apr 28, 2009 2:24 pm
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2
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Hallo, muss ich bei den Kosten für eine Websiteerstellung nicht auch unterscheiden zwischen a) Programmierungskosten und b) Gestaltungskosten? Oder darf ich alles als EDV-Kosten buchen? Hätte nämlich bisher angenommen, dass man lediglich die Programmierungskosten als EDV-Kosten buchen kann, die Gestaltungskosten für's Webdesign müssten unter Werbekosten oder so. Könnt ihr mir hier helfen? Vielen Dank Greta
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#5 Wed Apr 29, 2009 6:14 pm
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Moderator
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Hallo, "ich dachte, dass ich zur schwarzen Hose nur das weiße Hemd anziehen kann - oder geht doch auch das pinke?" Wenn Ihr sonst keine Probleme mit euren Betriebsausgaben habt, dann herzlichen Glückwunsch. Soll bedeuten, es ist vollkommen egal wie Ihr es bucht - ob EDV oder Werbung - Ihr solltet nur stets einheitlich verfahren und wissen was sich unter welchem Oberbegriff für Kosten im Einzelnen verbergen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#6 Thu Apr 30, 2009 9:14 am
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Mitglied
Registriert: Apr 2009
Beiträge: 2
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Hallo Herr Kexel, so ganz stimmt das ja nicht, denn wenn ich die reine Designleistung (also die Gestaltung) als Werbekosten buche, kann ich diese nicht abschreiben / aktivieren. Sofern ich Sie mit den Programmierkosten zusammen als EDV Kosten buche, kann ich sie (soweit ich mich informiert habe) jedoch sehr wohl abschreiben. Vielen Dank für Ihr Feedback Greta Becker
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#7 Sun May 03, 2009 3:28 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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Hallo, wieso wollen Sie unbedingt zur entgeltlichen Anschaffung/Herstellung eines Wirtschaftsguts kommen, um es dann auf mehrere Jahre verteilt abzuschreiben, statt zu sofort in voller Höhe abzugsfähigen Betriebsausgaben? Ist Ihr Gewinn bzw. sind Ihre Einkünfte in diesem Jahr sehr gering und in den nächsten Jahren viel höher? Wollen Sie über die Abschreibung eine Progressionsverlagerung erreichen? _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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wurstel
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#8 Mon Aug 30, 2010 8:11 am
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Gast
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ja wohl eher EDV kosten, denn Internet kosten wären wohl eher der Zugang, vom Büro oder vielleicht sogar Mobil.
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#9 Thu Sep 02, 2010 5:48 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
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... es kommt auf die Sichtweise und/oder Definition an: "Für den einen ist das Glas halb voll für den anderen halb leer." _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#10 Fri Mar 11, 2011 10:38 am
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Mitglied
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 5
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Kexel schrieb Hallo,
eigene Kosten für die Selbsterstellung einer Website dürfen nicht aktiviert und abgeschrieben werden. Sie stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Erstellt der Unternehmer/Freiberufler die Seite selbst, dann fallen keine Kosten an - also auch keine Buchung.
Providerkosten können auf verschiedene Konten gebucht werden, z.B. - Internetkosten - EDV-Kosten - Bürokosten - Telekommunikationskosten
Die ersten beiden sind hierbei zu bevorzugen.
Das ist ja interessant. Vielen Dank für die Info. Damit kenne ich mich auch nicht so wirklich aus, weil ich das bis jetzt noch nicht hatte. Ich plane aber auch mir eine eigene Website zuzulegen und da ist die Info sicher nützlich.
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