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Betriebsausgaben


Betriebsausgaben Hard- und Software: wo ins EÜR-Formular?

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Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 2

Hallo liebes Forum,

bei einigen Betriebsausgaben in 2007 habe ich Schwierigkeiten, sie den passenden Kategorien laut EÜR-Formular zuzuordnen. (Die Beträge sind immer netto.)

- DVD-Brenner für ca. 30,-
- Hauptspeicher-Erweiterung für ca. 120,-
(Anmerkung: der Rechner war schon abgeschrieben.)
- Drei gemeinsam auf eine Rechnung gekaufte Softwarelizenzen (Schriften) für zusammen 100,-
- Software (Shareware) für ca. 15,-

Wo könnten solche Dinge sinnvoll ins Formular passen? Eine Zeile für etwas wie "Arbeitsmittel/Betriebsbedarf" ist ja nicht vorgesehen.

Die Hardware vielleicht als Instandhaltung in die "übrigen Betriebsausgaben"? (Allerdings war beides nicht Ersatz sondern Aufrüstung.)

Für Software habe ich den Vorschlag "Wareneinkauf" bekommen, vermute aber, dass in diese Zeile eher Dinge gehören, die weiterverkauft werden? Ich bin aber nicht gewerblich tätig (und möchte beim Finanzamt auch nicht diesen Eindruck erwecken).

Vielen Dank im Voraus für zweckdienliche Hinweise!

Die Amsel
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Wow - so viel Arbeit für ein Formular nur fürs Finanzamt?

Hallo,

aber Falscheintragungen in der Anlage EÜR haben normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen - vorausgesetzt der Saldo=Gewinn stimmt.
Fehler führen höchsten zu Rückfragen.

Ihre Kosten können Sie unter Kennziffer 192 Büromaterial oder 183 Übrige Betriebsausgaben eintragen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Nov 2008
Beiträge: 2

Vielen Dank! Ähnliches habe ich dann auch aus anderen Quellen herausgefunden. - Und mittlerweile habe ich auch den Eindruck gewonnen, dass ich mir damit vielleicht zu viele Gedanken und Arbeit mache. Aber schon seltsam, wenn es fast egal zu sein scheint, wo man bestimmte Ausgaben einträgt ...

Gruß

Die Amsel
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
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Tja, viele Wege sind unergründbar, auch die des deutschen Gesetzgebers oder die der Beamten, die die Steuerformulare entwerfen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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