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Betriebsausgaben


Updatekosten Software

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

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Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 1
Ort: Niederlande

Hallo

Wir haben ein Update zu unser Software gekauft über EUR 4.300
Wie buche ich das? Muss ich es echt abschreiben und wenn ja, über wieviel Jahren??

HILFE!!!
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8)
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
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Hallo,

Auszug aus einer Fachliteraturkommentierung zu diesem Thema:
Zitat
Die Auffassungen über die bilanzielle Behandlung von Updates gehen weit auseinander. Einerseits wird die Meinung vertreten, dass mit der Anschaffung eines Updates ein neues Wirtschaftsgut erworben wird, das mit seinen Anschaffungskosten zu aktivieren ist; zugleich sei die Erstversion des Programms außerplanmäßig abzuschreiben. Andererseits werden Aufwendungen für "echte" Updates als Erhaltungsaufwand angesehen, ebenso Softwareaktualisierungen im Rahmen von Wartungsverträgen.

Ein anderer Ansatz berücksichtigt dagegen sowohl die Anknüpfung von Updates an Erstlizenzen, als auch die erheblichen Preisunterschiede zwischen Updates und Vollversionen; in diesem Fall könne das Update die Erstversion nicht vollständig ersetzen, vielmehr gehe das Wirtschaftsgut "Erstversion" nicht unter, sondern werde zumindest teilweise Bestandteil des Updates. Bei einem erheblichen Preisunterschied zugunsten des Updates wird deshalb unterstellt, das Update bringe nur unwesentliche Verbesserungen, die Kosten für das Update seien deshalb als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.


Mein Hinweis hierzu:
Ist das Update ohne das Grundprogramm alleine lauffähig, dann liegt ein neues Wirtschaftsgut vor. Altes Programm ausbuchen und neues aktivieren und abschreiben über 3 Jahre.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Dec 2010
Beiträge: 2

Hallo,
diese Frage ist ja nun bereits zwei Jahre alt, daher nun meine Frage, ob sich heirzu etwas geändert hat? In meinem Fall handelt es sich um Grafiksoftware, die ich 2007 erworben und entsprechend abgeschrieben habe.
Das Upgrade kostet nun ca. 1.000 € und im Vergleich dazu die neue Vollversion ca. 2.700 €. Der Preisunterschied ist meines Erachtens also schon erheblich. Allerdings würde das Upgrade auch ohne das Grundprogramm laufen, weswegen Ihr Rat unten hier sich auch zutrifft. Wie könnte man das heute und in diesem Fall interpretieren?

Vielen Dank vorab
zweiklein
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

meiner Kenntnis nach läuft ein Upgrade nur, wenn irgendeine oder eine bestimmte Vorgängerversion vorhanden ist, daher Upgrade und daher auch günstiger als eine aktuelle Voll-Version.
Dass man dies mittels im Internet (illegal) erhältlicher Passwörter umgehen kann ist bekannt, dient aber nicht der Lösung.

Meines Erchtens sind die Kosten eines Upgrades sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Mitglied
Registriert: Dec 2010
Beiträge: 2

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Ich wollte das Upgrade eigentlich noch in 2010 kaufen, musste es dann jetzt aber doch auf das 2. Quartal 2011 schieben. Daher die Frage auch noch aktuell. Die Problematik bei meinem Fall besteht darin, daß ich zwar ein Upgrade kaufe, aber dadurch, daß ich von PC auf Mac umsteigen werde, in jedem Fall eine vollständige Software bekomme. Der Hersteller bietet das auch so an, daher läuft es definitiv als Upgrade.

Ich versuche es dann trotzdem mal, sofort abzusetzen, da das Gesetz ja nicht alle Eventualitäten abdecken kann ;) Falls das Finanzamt eine andere Meinung hat, werde ich es hier mal mitteilen.

Vielen Dank nochmal, Viele Grüße zweiklein
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

...

ja, so sollten Sie es machen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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Mitglied
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 2

naja genau ^^

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