Betriebsausgaben


Gleichzeitig GmbH-Inhaber/GF und Angestellter - was nun? :)

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 4

Liebe Forumsmitglieder,

hätten wir das deutsche Steuerrecht nicht, würde die Produktivität auf einen Schlag gewaltig ansteigen ... wie dem auch sei:

Ich bin Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, gleichzeitig allerdings für drei Tage pro Woche bei einer Unternehmensberatung als Berater unbefristet angestellt. Ich habe eine Wohnung 2 km von meinem GmbH-Büro entfernt und eine am 130 km entfernten Sitz der Unternehmensberatung (Düsseldorf). Ich pendle jede Woche ein Mal hin und her, arbeite 3 Tage in der Beratung und den Rest der Zeit in meiner GmbH. Ich nutze die Tage in Düsseldorf allerdings auch für Kunden- und Vertriebstermine für meine GmbH in der dortigen Nähe.

Viel komplizierter geht's glaube ich nicht - ich zumindest schaue grade bei der Recherche wie ein Schwein ins Uhrwerk: Wenn ich jetzt ein Fahrzeug anschaffe, wie ist das dann hinsichtlich 1-Prozent-Regelung, Reisekosten, Familienheimfahrten/doppelter Haushaltsführung und Privatfahrten grob zu beurteilen?

Bisher nahm ich an, dass ein über meine GmbH geleaster Gebrauchtwagen mit 1-Prozent-Regelung die beste Lösung ist - wenn ich dann allerdings den Bruttolistenneupreis versteuern muss _und_ die Umsatzsteuer nicht komplett ziehen kann, wird's doch wieder extrem teuer. Lohnt es sich da, das Fahrzeug privat zu leasen und meiner GmbH die Kilometer in Rechnung zu stellen? Sind die Fahrten nach Düsseldorf als Privatfahrten zu werten, oder kann ich sie als Geschäftsreisen deklarieren, da ich tatsächlich praktisch jede Woche einen GmbH-Termin in Düsseldorf und Umgebung wahrnehme?

Die Kernfrage für mich im Moment: Wie muss ich rechnen, um die monatliche Belastung zu ermitteln, die das Fahrzeug bedeuten würde? Davon hängt schließlich ab, was für ein Auto ich mir leisten kann.

Stimmt zudem der folgende Satz, den ich im WWW fand: "Für (Arbeitnehmer und) GmbH-Geschäftsführer bleibt es beim generellen Wahlrecht zwischen 1-Prozent-Pauschale oder Einzelabrechnung, weil hier der Wagen stets als notwendiges Betriebsvermögen des Arbeitgebers bzw. der GmbH gilt."

Vielleicht lässt sich das auch per Forum nicht klären - dann muss ich eben bis in zwei Wochen warten, wenn ich wieder einen Termin mit meinem Steuerberater machen kann. Ein grober Hinweis, was besser ist, würde mir aber schon sehr weiterhelfen.

Vorab herzlichen Dank und viele Grüße

Trollinger
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1438
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Produktivität würde wahrscheinlich steigen -
und die rund 70.000 Steuerberater könnten endlich Ihren Schwerpunkt auf die (Unternehmens)beratung verlagern -
was wiederum zu noch mehr Produktivitätssteigerung führen würde.

Ach jaaaa, es ist schön zu träumen ...

Zitat
"Für (Arbeitnehmer und) GmbH-Geschäftsführer bleibt es beim generellen Wahlrecht zwischen 1-Prozent-Pauschale oder Einzelabrechnung, weil hier der Wagen stets als notwendiges Betriebsvermögen des Arbeitgebers bzw. der GmbH gilt."

Dies ist nach wie vor korrekt.

Ob zu den - mit der 1%-Regelung abgegoltenen - Privatfahrten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für einen anderen Arbeitgeber (als die eigene GmbH) gehören ist zweifelhaft.

Für den Fall eines Einzelunternehmers hat der Bundesfinanzhof (BFH) dies negativ entschieden. Der Privatanteil ist um den Anteil der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Fremdarbeitgeber zu erhöhen.

Für den Fall eines Arbeitnehmers ist mir leider kein entsprechendes Urteil oder Finanzverwaltungserlass bekannt.
_______________
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 4

Herzlichen Dank!

Ob ein Steuerprüfer es akzeptieren würde, wenn ich argumentiere (und nachweise), dass ich wöchentlich in Düsseldorf GmbH-Termine wahrnehme (Kundenakquise, Kundenbesuche, Bewerbergespräche, Netzwerkpflege)? Im Grunde wäre es dann so, als würde mein Angestelltenjob für die Beurteilung der Kfz-Kosten gar nicht existieren.

Oder kann ich die wöchentliche Fahrt als Familienheimfahrt geltend machen und so meine Einkommensteuer auf das Angestelltengehalt reduzieren?
Mitglied
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 4

Eine weitere Argumentationsvariante: Durch mein Einkommen als Angestellter erspare ich der GmbH, mir ein Geschäftsführergehalt zu bezahlen - und dadurch sind die Fahrten indirekt eben doch wieder betrieblich veranlasst. Würde ich sie nicht unternehmen, müsste die GmbH mich voll bezahlen. Insofern tragen meine Reisen in erheblichem Umfang zur Wertschöpfung der GmbH bei. Ganz abgesehen von den für die GmbH nützlichen Geschäftskontakten, die über meinen Angestelltenjob entstehen.

Seite: 1

Forum der Betriebsausgaben is powered by UseBB 1 Forum Software