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Betriebsausgaben


Bewirtung ohne Kunden

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 1

Hallo!

Das Prinzip bei der Bewirtung von Geschäftskunden ist mir soweit klar (70% Kosten, 100% VSt.)

Wie sieht das nun aber mit Kosten aus, die beispielweise entstehen, wenn sich die Gesellschafter einer GbR zu Besprechungen in einem Lokal treffen. Können diese Ausgaben, Bewirtungsbeleg vorausgesetzt, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und wenn ja zu wieviel Prozent?
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Grüße
Kaj Beuter
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Hallo Kaj Beuter,

da muss ich erst nachschlagen. Bitte noch ewtas Geduld. Im Prinzip, aus dem Bauch heraus sind es auch Geschäftspartner, daher gilt hier die selbe Regelung wie bei fremden Geschäftleuten. Angemessen und betrieblich veranlasst muss es sein.

Hier im Artiekl steht auch GEschäftspartner, also nicht nur Kunden, auch Lieferanten, Auftraggeber usw. ich würde da auch die Gesellschafter der GbR hinzu zählen. Aber muss noch mal genau nachlesen.
http://www.betriebsausgabe.de/bewirtungskosten-7.html
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
« Zuletzt durch Torsten am Sun Jan 07, 2007 12:18 pm bearbeitet. »

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