Das Prinzip bei der Bewirtung von Geschäftskunden ist mir soweit klar (70% Kosten, 100% VSt.)
Wie sieht das nun aber mit Kosten aus, die beispielweise entstehen, wenn sich die Gesellschafter einer GbR zu Besprechungen in einem Lokal treffen. Können diese Ausgaben, Bewirtungsbeleg vorausgesetzt, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und wenn ja zu wieviel Prozent?
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Grüße
Kaj Beuter
Kaj Beuter
