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Betriebsausgaben


Rentner / selbständig / Arbeitszimmer im Wohnhaus

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 4

Ich bin seit dem 1.2.2008 als Rentner selbständig als Finanzdienstleister. Benutze zu Haus 3 Zimmer (Büro, Besprechungszimmer, Lager).

Für die Räumlichkeiten bezahle ich meiner Ehefrau keine anteilige Miete (Wohnhaus ist zu je 50% im Eigentum von mir und meiner Ehefrau).

Kann ich trotzdem die anteiligen Energiekosten und Stromkosten ( in Prozent der gesamten Wohnfläche) bei mir steuerlich geltend machen?

Für eine baldige Antwort im voraus herzlichen Dank und einen erfolgreichen Start in die neue Woche.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt

HDH
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

da davon ausgegangen werden kann, dass Sie Ihre Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausüben, sind die Kosten auch steuerlich unbegrenzt abzugsfähig.
Bezüglich der laufenden Kosten (Energie) spielt es da keine Rolle, dass das Eigentum 50:50 verteilt ist.

Zu beachten ist allerdings, dass der eigengewerblich genutzte Gebäudeteil ggf. steuerliches Betriebsvermögen darstellt. Mit der Folge, dass evtl. künftige Wertsteigerung steuerpflichtig sind.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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