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Betriebsausgaben


Fahrten zwischen Betrieb und Betrieb, aber...

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 1

Fahrten von Unternehmern zwischen Betriebsstätte und Betriebsstätte sind ja voll abzugsfähig.
Wie wird es aber gehandhabt, wenn die Wohnung in dem selben Haus ist, wie die eine Betriebsstätte? Es handelt sich wirklich um getrennte Räumlichkeiten. Büroräume sind angemietet.
Fallen Privatfahrten an?

Beispiel:
Wohnung -> Betr. A -> Betr. B -> Betr. A -> Wohnung

Sind beide Fahrten zwischen den Betriebsstätten voll abzugsfähig?

Gibt es hierzu Texte? Gerichtsurteile, Richtlinien o.ä.

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Kim Liedert
Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

Die Betriebsstätte ist im § 12 Ao genau definiert.

Die laufenden Kostender Fahrten von der Wohnung zum Betrieb werden zunächst einmal ganz normal als Betriebsausgaben abgerechnet, so wie andere Fahrten auch. Es ist lediglcih am JAhresende zu prüfen, ob der UNternehmer für den Entfernungskilometer mehr Geld ansetzen konnte, als der Angestellte für eine vergelichbare Strecke. Dazu gibt es eine Korrekturberechnung, die der Steuerberater dann vornimmt. Diese steht auch sehr kompoliziert im Einkommmensteuergesetz unter § 4 Abs 5a EStG

Bei Fahrten zwischen Betriebsstätten gilt das selbe. So steht es im EStG
vgl. dazu http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

Hier steht direkt drin:
"Keine Betriebsausgaben sind die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten..."
_______________
Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 2

Ich habe mit meinem Finanzamtzuständigen darüber schon mal gesprochen: Man muss ein Fahrtenbuch führen. Dann wird auch alles soweit akzeptiert, ansonsten ist es auch abhängig ob das Fahrzeug mit dem die Fahrten gemacht werden, ein Firmenwagen ist - dann kann man alles (inbegriffen Benzinkosten, Reparaturen ect..) absetzen.
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 2

Wie ist es denn bei folgender Situation:
Ich bin selbstständig und arbeite überwiegend beim Arbeitgeber. Dazu fahre ich täglich ca. 130 km, also von Zuhause ins Büro und zurück. Kann ich die täglichen 130 km als berufliche Fahrten ins Fahrtenbuch schreiben?

Ich plane zudem in nächster Zeit umzuziehen um meinen Arbeitsweg zu verringern. Hauptwohnsitz wird der neue Wohnort, Zweitwohnsitz der Ort an dem meine Eltern und Freunde leben. Kann ich Fahrten zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte als berufliche Fahrten ins Fahrtenbuch schreiben?

Vielen Dank schon mal...
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1285
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

Fahrten eines Unternehmers/Selbständigen zwischen Wohnung oder Zweitwohnung und Büro sind, wie bei einem Arbeitnehmer, nur begrenzt auf 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (soweit mehr als 20 km) abzugsfähig.

Bei einem Firmenwagen werden zunächst alle Kosten als Betriebsausgaben behandelt. Am Jahresende wird der Kilometersatz ermittelt: Gesamtkosten : Jahreskilometerleitstung. Zur Ermittlung der Jahreskilometerleistung sollte man die Kilometerstände 01.01. und 31.12. notieren. Liegen diese nicht vor, kann man sie auch anhand der unterjährigen Stände aufgrund TÜV-Bericht oder Werkstattrechnung berechnen.
Wurde der tatsächliche Kilometersatz errechnet, z. B. Kosten 10.000 EUR : 15.000 km = 0,67 EUR/km, werden die Jahresgesamtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Büro errechnet und hiervon der abzugsfähige Teil abgezogen:
Z. B. Entfernung 25 km x 2 Fahrten x 0,67 EUR x 230 Tage = 7.705 EUR,
davon abzugsfähig 5 km (25 km - 20 km) x 0,30 EUR x 230 Tage = 345 EUR,
ergibt einen nicht abzugsfähigen Anteil von 7.360 EUR pro Jahr.

Umzugskosten aus beruflichem Anlass sind abzugsfähig.

In ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch müssen alle Fahrten eingetragen werden, also auch Fahrten zwischen Wohnung und Büro.

Gruß

Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
« Zuletzt durch Steuerberater Kexel am Sun Jun 01, 2008 6:33 pm bearbeitet. »

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