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#1 Thu Jan 22, 2009 3:33 pm
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Mitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 1
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Kann man Sachen absetzen, wenn man nur als Kleinunternehmerin tätig ist, laut § 19 UStG keine MwSt abführt und unter der Steuergrenze von 7664,-€ arbeitet? Ich bin nämlich immer mehr als 8 Std unterwegs und mich würde interessieren, wie ich dann den Verpflegungsmehraufwand wieder bekomme vom FA?! Und ob ich die MwSt von meinen Tankquittungen und anderen Belegen absetzen kann???
Ihr würdet mir sehr weiterhelfen!
Dankeschön....
Lg Isi
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#2 Sat Jan 24, 2009 7:12 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 787
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo? "Lohn ohne Arbeit?" "Steuererstattung oder Steuerersparnis ohne das eine Steuerpflicht besteht oder Steuern gezahlt wurden?" Nein, dies gibt es nach deutschem Steuerrecht nicht. Sie müssen dem Finanzamt zwar nachweisen, dass Ihre Einkünfte (genauer gesagt, das zu versteuernde Einkommen) unter dem Grundfreibetrag liegt, aber dann gibt es keine Steuererstattung. Außnahme können lediglich Verluste sein, die sich im Vorjahr oder in späteren Jahren gegebenenfalls steuermindernd auswirken. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Thu May 13, 2010 10:56 am
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Mitglied
Registriert: Mar 2010
Beiträge: 38
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Naja, wenn du eigentlich sowieso keine Steuer zahlst, da du unter dem Freibetrag bist. Dann brauchst du auch nicht mit irgendeiner Absetzung deine Steuerlast zu senken.
Den Verpflegungsmehraufwand, sagen sechs Euro bedeutet: Du kannst von deinem Verdienst sechs Euro abziehen. Und den Rest musst du versteuern.
Das bedeutet nicht, dass du sechs Euro vom FA bekommst.
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