Hallo,
also, eine zweite Meinung einholen ist, auch bei der Beauftragung eines Gärtners nie verkehrt, schließlich könne es ja sein, dass die Tannen (die eigentlich Fichten sind) doch nicht mit der Spitze zuerst in den Boden kommen.
Scherz beiseite, aber eine Vertrauensverhältnis sollte zwischen Steuerberater und Mandant schon bestehen. Un wenn man (der Mandant) was nicht versteht, dann sollte er auch so lange fragen bis er es versteht. die Geduld sollte ein Kollege schon aufbringen.
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Erste Frage:Kann man als Kleinunternehmer die Mwst. von gekauften sachen absetzen(Werkzeug,Maschienen usw.) und wielange rückwirkend?
Es kommt in erster Linie nicht darauf an, ob man die MwSt geltend machen kann - dabei gehe ich davon aus, dass Sie den Umsatzsteuerbereich, also Vorsteuerabzug meinen, und nicht den Einkommensteuerbereich, Betriebsausgaben - sondern viel mehr darauf ob dies insgesamt steuerlich sinnvoll ist.
Vorsteuerabzug bedeutet nämlich auf der anderen Seite Mehrwertsteuer ans Finanzamt bezahlen, also aus jedem verdienten Euro 19% fürs Finanzamt.
Da spielen viele Kriterien eine Rolle, unter anderem
- Höhe des Jahresumsatzes
- Investitionsbedarf
- Art der Umsätze
- private oder gewerbliche Kunden
Lassen Sie sich das ganze noch mals ausführlich von Ihrem Steuerberater begründen.
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Zweite Frage: In diesem jahr stehn noch anschafungen an (Neuer Traktor) kann ich denn abschreiben?
Wenn er mehr als 150 Euro kostet, muss er sogar abgeschrieben werden.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.