wir haben von einem Steuerberater eine Anmerkung zu unserem Lexikoneintrag Sonderabschreibung bekommen.
Und zwar würde es bei der Anwendung der Sonderabschreibung nicht zu einer verkürzten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes kommen, weil der Grundsatz Restwert bzw. Restnutzungsdauer nicht gegeben ist.
In H 7a EStH 2006 (Beispielrechnung zu nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten) wird die Abschreibung auch nach den historischen Anschaffungskosten berechnet. Wenn das WG eine 5-jährige Nutzungsdauer hat, kommt es bei der Anwendung der Sonderabschreibung demzufolge zu einer verkürzten Nutzungsdauer von nur 4 Jahren.
Können Sie uns kurz Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt schildern?
Danke schön.
_______________
Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl
Klaus Zankl

