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Betriebsausgaben


Sonderabschreibung verkürzte Nutzungsdauer

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Administrator
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 26

Sehr geehrter Herr Kexel,

wir haben von einem Steuerberater eine Anmerkung zu unserem Lexikoneintrag Sonderabschreibung bekommen.

Und zwar würde es bei der Anwendung der Sonderabschreibung nicht zu einer verkürzten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes kommen, weil der Grundsatz Restwert bzw. Restnutzungsdauer nicht gegeben ist.
In H 7a EStH 2006 (Beispielrechnung zu nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten) wird die Abschreibung auch nach den historischen Anschaffungskosten berechnet. Wenn das WG eine 5-jährige Nutzungsdauer hat, kommt es bei der Anwendung der Sonderabschreibung demzufolge zu einer verkürzten Nutzungsdauer von nur 4 Jahren.

Können Sie uns kurz Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt schildern?
Danke schön.
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Wer folgerichtig und gegen seine Erfahrung denken kann, der ist wirklich intelligent und bewundernswert...
Klaus Zankl
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1288
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ändert sich durch die Sonder-AfA nicht, aber der Zeitraum in dem tatsächlich Abschreibung vorgenommen wird verkürzt sich.
In Ihrem Beispiel von fünf auf vier Jahre, und zwar:

Zitat
lineare AfA ohne Sonder-AfA
Jahr 1 bis 5 jeweils 20 % der Anschaffungskosten

Zitat
lineare AfA MIT Sonder-AfA
Jahr 1 : Normal-AfA 20 % + Sonder-AfA 20 %
Jahr 2 bis 4 : jeweils 20 % der Anschaffungskosten
Jahr 5 : Restbuchwert Ende Jahr 4 = 0, damit keine AfA im Jahr 5


Erst nach Ablauf des 5-jährigen Begünstigungszeitraums der Sonder-AfA wird der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt. Dies betrifft natürlich nur Wirtschaftsgüter mit eíner Nutzungsdauer von über fünf Jahren.

Die Begründung ergibt sich aus § 7a Abs. 3 und 9 EStG.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
agnes
Gast

wow gleich auf Anhieb gefunden was ich gesucht habe =)
Tolles Forum und vorallem super @ Kexel ... machst das super

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