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#1 Mon Feb 02, 2009 2:55 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
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Hallo, ich bin seit kurzem als IT Berater selbständig(kein Freiberufler) und möchte meine KFZ Kosten pauschal mit 0,30 € absetzen. Dass der PKW nicht auf mich zugelassen ist, spielt lt. anderen Antworten in diesem Forum keine Rolle. Ich konnte keine Regelung finden, ob ich ein Fahrtenbuch führen muss oder nicht, daher gehe davon aus, dass ich kein Fahrtenbuch führen muss. Liege ich damit richtig? Werden die 0,30 € /km als Betriebsausgabe von meinem Gewinn abgezogen? Ich möchte diese Kilometerkosten aber auch meinem Auftraggeber in Rechnung stellen. Muss ich dem Auftraggeber hierfür Umsatzsteuer berechnen? Wieviele km kann ich pro Jahr so abrechnen ohne dem Finanzamt Nachweise darüber zu erbringen? Vielen Dank im Voraus. Gruß aus Berlin
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#2 Mon Feb 02, 2009 7:46 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit
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Hallo, der Abzug der Kilometer mit 0,30 EUR stellt Reisekosten dar, mit der Folge, dass jede berufliche Fahrt nach Fahrstrecke und Fahrzweck aufzuzeichnen ist, ähnlich einem Fahrtenbuch. Nur die privaten Fahrten sind nicht aufzuzeichnen. Ab einer Jahresfahrleistung von 40.000 km hält die Finanzverwaltung den Kilometersatz für unangemessen und er ist angemessen zu kürzen. Eine Weiterbelastung an den Kunden stellt umsatzsteuerlich eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar und unterliegt in gleichem Umfang der Umsatzsteuer wie die Hauptleistung. Hauptleistung umsatzsteuerpflichtig - Kilometergelderstattung auch umsatzsteuerpflichtig. Die Kilometerzahl der Weiterbelastung ist unbegrenzt - die Grenze setzt allenfalls der Kunde, wenn er sich betrogen fühlt. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#3 Tue Feb 03, 2009 1:18 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
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Hallo, danke für die schnelle Antwort. Habe noch eine kurze Rückfrage: Wenn ich die KFZ Kosten pauschal mit 0,30 €/km als Betriebsausgabe verbuche, muss ich dann einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer erbringen? Ich muss für den Kunden immer die selbe Anzahl von km fahren(Nicht zum Büro des Kunden) und könnte das auch als (Arbeits)Pauschale abrechnen. Zum Kunden habe ich ein vertrauensvolles Verhältnis, daher geht es nicht darum mehr km in Rechnung zu stellen, sondern möglichst unbürokratisch meine Betriebsausgaben zu ermitteln - möglichst ohne Fahrenbuch. Danke im Voraus.
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#4 Fri Feb 06, 2009 7:04 pm
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Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
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Hallo, wenn die Fahrten an den Kunden weiterberechnet werden genügt eine Addition der in den Ausgangsrechnungen eines Kalenderjahres weiterberechneten Kilometer. Summe mit 0,30 EUR multiplizieren und schon haben Sie Ihre Betriebsausgaben. Die Ausgangsrechnungen sollten in diesem Fall als Nacchweis ausreichen. _______________ Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
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#5 Sun Feb 08, 2009 2:40 pm
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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3
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Hallo, nochmals vielen Dank! Grüße aus Berlin.
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