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Betriebsausgaben


Kleinunternehmer oder Freiberufler

Moderatoren: Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 1

Seit einiger Zeit ist mein Hobby das künstlerische Bemalen von Fingernägeln. Ich bin keine klassische Nageldesignerin, sondern arbeite mit dem Ziel kleine "Kunstwerke" zu gestalten. Mittlerweile bin ich im Erziehungsurlaub, wobei ich vorher Vollzeitbeschäftigte war. Im Bekanntenkreis hat sich meine Begabung nun herumgesprochen und die Damen lassen sich bisher kostenlos verschönern für besondere Anlässe. Mein Mann ist jetzt Alleinverdiener und ich würde mir gerne auf diese schöne Art etwas dazuverdienen. Die Dame am Telefon des Gewerbeamtes meinte, da es sich um etwas individuelles hadele, könnte ich mich als Künstlerin anmelden. Ich bin aber trotzdem etwas ratlos, da ich nicht weiß, ob ich dann eine andere Krankenversicherung brauche. Außerdem weiß ich nicht, ob dies überhaupt gestattet ist vom Arbeitgeber aus. Als was würde ich dann gelten (Kleinunternehmer oder..)? Was muß ich beachten? Gibt es Einkommensgrenzen? Muß ich ein Kassenbuch führen? Muß ich eine Toilette haben? Habe mich nun in den Endlosen weiten des Internets verlaufen und bin endgültig verwirrt.
Bitte helfen sie mir.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

also das ist nicht so einfach mit der Trennung zwischen Gewerbe und Kunst.

Aber in Ihrem Fall würde ich eher zum gewerblichen Nageldesign tendieren.

Wenn Sie das Gewerbe beim Kunden ausüben sehe ich keine Probleme. Wenns zu Hause ist könnten gewerberechtliche Auflagen bestehen. Einfach vom Gewerbeamt schriftlich bestätigen lassen, dass es sich nach deren Ansicht um keine Gewerbe handelt und Sie Ihre Tätigkeit in Ihrer Wohnung/Wohnhaus ausüben dürfen.

Steuerlich sieht es so aus, dass Sie Ihre Einnahmen abzüglich Ausgaben (= Gewinn) versteuern müssen, im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit dem Lohn Ihres Ehemanns.

Arbeitsrechtlich sollten Sie sich diese Tätigkeit von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber genehmigen lassen.

Krankenversicherungsrechtlich ... [Fortsetzung folgt]
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

[Fortsetzung]

Krankenversicherungsrechtlich besteht in der Regel Beitragsfreiheit von Einnahmen bis monatlich 350 EUR.

Probleme könnten sich allerdings beim Elterngeld ergeben. Bitte beim zuständigen Amt nachfragen.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

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Administrator
Registriert: Sep 2005
Beiträge: 197

http://www.gruenderlexikon.de/forum/topic-96.html
http://www.gruenderlexikon.de/forum/topic-416.html

einfach mal in dem forum (ist speziell für gründer) nach nageldesign oder kosmetik suchen. da steht schon sehr viel drin, was von uns beantwortet wurde.

danke
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Viel Erfolg wünscht

Torsten
betriebsausgabe.de

Frage nicht beantwortet?

Dann frag bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
agnes
Gast

interessante beiträge, vielen dank dafür. hab mich schon öfters gefragt wie Gewerbe und Kunst genau unterschieden werden.

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