Na mit Fahrtenbuch - vorausgesetzt ordnungsgemäß und vollständig geführt - sieht die Sache ja doch nicht so kompliziert aus. Alles zunächst Strukturieren und dann Schritt für Schritt berechnen - umfangreich, aber lösbar.
EinkommensteuerKfz-Kosten insgesamt netto (einschließlich Abschreibung) 3.735,09 EUR
Privatanteil:
600km/10000km = 6% = 224,00 EUR
Nicht abzugsfähiger Anteil Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte:
7000km/10000km = 70% = 2615,00 EUR
abzüglich Entfernungspauschale 7000km x 1/2 (= Entfernung) x 0,30 EUR = 1050,00 EUR
ergibt nicht abzugsfähigen Anteil von 1565,00 EUR
Buchungen:
Entnahmen Gesellschafter an Sonstige betriebliche Erträge (Erträge PKW-Nutzung) 224,00 EUR
Entnahmen Gesellschafter an Sonstige betriebliche Erträge (Erträge Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) 1565,00 EUR
Anlage EÜR:
Hier sind die beiden vorstehenden Beträge ebenfalls getrennt zu erfassen.
UmsatzsteuerZum Vorsteuerabzug berechtigte Kfz-Kosten (Kraftstoff und sonstige Kosten) insgesamt 1023,32 EUR.
Privatanteil:
600km/10000km = 6% = 61,00 EUR
Umsatzsteuer 19% = 11.59 EUR
Buchungen:
Entnahmen Gesellschafter an Mehrwertsteuer 11,59 EUR
Damit aber auch die Bemessungsgrundlage aus der Buchhaltung ersichtlich ist, kann zusätzlich gebucht werden:
Gegenkonto an USt-pflichtige Erträge PKW-Nutzung 61,00 EUR
Bei Konten mit USt-Automatik sind die beiden Buchungen entsprechend zu kombinieren.
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberaterwww.steuernplusberatung.deDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.