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Betriebsausgaben


Weihnachtsfeier

Moderatoren: Steuerberater Kexel, Torsten.

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Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 3

Zu einer Weihnachtsfeier wurden alle freien Mitarbeiterinnen als auch 410€ Kräfte und Teilzeitkräfte einer Praxis eingeladen.

Kann nun der Betrag zu 100% als Betriebsausgabe bei den Bewirtungskosten angesetzt werden, oder muß zwischen den einzelnen Beschäftigungsformen unterschieden werden?

Freie Mitarbeiter 100% ?

Teilzeitkräfte 70%?

400 € Kräfte ?

Für eine Anwort wäre ich dankbar.
Moderator
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 1287
Ort: 56410 Montabaur / Westerwald - oder über Internet weltweit

Hallo,

bei Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass erkennt das Finanzamt lediglich 70 % als Betriebsausgabe an. Die Vorsteuer dagegen darf aus dem vollen Betrag gezogen werden. Bei betriebsinternen Bewirtungen greift die Abzugsbeschränkung nicht. Werden also ausschließlich Mitarbeiter und Kollegen bewirtet, können 100 % der Aufwendungen geltend gemacht werden. Freie Mitarbeiter und Handelsvertreter gelten in diesem Zusammenhang nicht als "Betriebsinterna". Werden sie bewirtet, gelten die Abzugbeschränkungen wie bei einem geschäftlichen Anlass (Urteil Bundesfinanzhof vom 18.09.2007, I R 75/06).
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Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Für eine kostenpflichtige Einzelberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

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